Das "Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz (ElGVG)" soll Verbraucher vor unerwünschter Werbung schützen. Es schreibt dazu vor, das aus der Kopf- und Betreffzeile von Werbe-Mails klar erkennbar sein muss, wer der Absender ist und ob die die Nachricht einen kommerziellen Charakter hat. Nur wenn diese Informationen vorliegen, könne der Empfänger entscheiden, wie er mit der E-Mail umgehen wolle.
Der Gesetzentwurf führt Bundes- und Landesrecht zu einem Telemediengesetz des Bundes zusammen. Grundlagen hierfür sind das Teledienste- und Teledienstedatenschutzgesetz) sowie der Mediendienstestaatsvertrag.
Autor(en)/Author(s): (tc)
Quelle/Source: Computerwoche, 14.06.2006
