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Monday, 30.12.2024
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Anträge auf Rentenversicherungsleistungen sollen in Kürze auch auf elektronischem Wege abgewickelt werden können. Die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen sind seit Anfang Juli in Kraft, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit. Die beteiligten Versicherungsämter und Gemeindebehörden werden zu diesem Zweck eingeschränkten Online-Zugriff auf die Versicherungskonten bei den Rentenversicherungsträgern erhalten. Der Sachbearbeiter im Versicherungsamt kann auf diese Weise die notwendigen Daten direkt in das Erfassungsprogramm "Antrag Online" am PC übernehmen, alle weiteren Daten zusammen mit dem Antragsteller eingeben und den Antrag sofort auf elekronischem Wege an den Versicherungsträger weiterleiten. Ein aufwändiger Schriftverkehr zwischen Behörde und Rentenversicherungsträger, wie er jetzt notwendig ist, entfällt so auf lange Sicht, was neben dem geringeren Arbeitsaufwand auch Einsparungen beim Porto ermöglicht.

Auch der Versicherte selbst profitiert von dem neuen Verfahren. Die Antragsaufnahme kann aufgrund der bereits vorhandenen Daten wesentlich schneller erfolgen. Auch Rückfragen werden durch die Plausibilitätsprüfung der Eingaben durch das Programm "Antrag Online" minimiert. Zudem eröffnet das breitgestreute Netz von Versicherungsämtern und Gemeindebehörden mit dem neuen Verfahren eine moderne wohnortnahe Betreuung der Versicherten bei ihrer Antragstellung.

Die Umsetzung des Verfahrens in die Praxis soll wegen der zu beachtenden hohen datenschutzrechtlichen Auflagen im Laufe des nächsten Jahres beginnen.

Auch in der Gegenwart wird Mann und Frau auf der Suche nach Informationen zur Rente im Internet fündig. Insbesondere die Seiten der BfA bieten sich für eine Recherche an. Weitere Links zum Thema finden sich natürlich auch in unserem Linkkatalog.

Weitere Informationen: Quelle: Bund.de
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