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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die Niedersächsische Landesregierung hat heute dem Niedersächsischen Justizministerium die Möglichkeit eröffnet, zukünftig die Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister elektronisch zu führen. Damit ist der Weg frei für die Einführung des Programmsystems RegisSTAR, das nicht nur die elektronische und damit schnellere Bearbeitung der Registerverfahren in den Gerichten, sondern auch und insbesondere die Einsichtnahme in die Register für Jedermann von zu Hause aus ermöglicht. Die Umstellung des bisherigen papiernen Registerbestandes auf die elektronische Registerführung soll in Niedersachsen am 1. August 2005 beginnen und im Hinblick auf eine Vorgabe der EU (s. g. SLIM-IV-Richtlinie) am 31. Dezember 2006 abgeschlossen sein.

Um diese Umstellung möglichst kostengünstig zu gestalten, wird Niedersachsens Justizministerin Heister-Neumann die Führung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister für den jeweiligen Landgerichtsbezirk den Amtsgerichten in Aurich, Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Tostedt (für den Landgerichtsbezirk Stade), Stadthagen (für den Landgerichtsbezirk Bückeburg) und Walsrode (für den Landgerichtsbezirk Verden) übertragen.

Die Partnerschaftsregister sollen für das ganze Land bei dem Amtsgericht in Hannover konzentriert werden.

Autor: Volker Benke

Quelle: Nds. Staatskanzlei, 14.12.2004

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