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Monday, 1.07.2024
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NSGB und NST fordern bürgernahe Verkehrsbehörden

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) und der Niedersächsische Städtetag (NST) haben sich heute gemeinsam dafür ausgesprochen, dass alle Städte und Gemeinden, die dieses möchten, auf Antrag mit den Aufgaben der Kfz-Zulassung betraut werden. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, vor Ort im Rathaus ihr Auto an- oder umzumelden. Außerdem sprechen sich beide Verbände dafür aus, die Aufgaben der Unteren Verkehrsbehörde, insbesondere die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, künftig von den kreisangehörigen Kommunen wahrnehmen zu lassen.

"Die Kfz-Zulasssung können die Städte und Gemeinden unbürokratisch vor Ort erledigen. Die Bürgerinnen und Bürger sparen sich dann den Weg und die Wartezeit bei der Zulassungsstelle des Landkreises. In vielen Städten und Gemeinden wurden schon gute Erfahrungen mit diesem Service gewonnen", erklärte der Verkehrsreferent des Städte- und Gemeindebundes, Meinhard Abel.

Daher sollte die Landesregierung nun allen Städten und Gemeinden auf Antrag die Möglichkeit geben, die Zuständigkeit für die Kfz-Zulassung zu übernehmen. Bisher können die Städte und Gemeinden diese Aufgabe nur wahrnehmen, wenn der Landkreis zustimmt. In einem weiteren Schritt sollte entsprechend der neuesten Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes den Städten und Gemeinden die Aufgaben des Fahrerlaubniswesens und die Aufgaben der Unteren Verkehrsbehörde übergeben werden.

NSGB und NST wenden sich damit gegen die Versuche des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die Verwaltungsreform im Verkehrsbereich zu verhindern. Mit dem vorgeschobenen Argument, die Übertragung von Verkehrsaufgaben auf die Städte und Gemeinden würde zu Mehrkosten führen, will das Verkehrsministerium eine ortsnahe Erledigung von Verwaltungsaufgaben verhindern.

Hier hat das Ministerium übersehen, dass bereits jetzt die Kfz-Zulassung in vielen Gemeinden ohne Mehrkosten ortsnah erledigt wird. Gerade die besondere Ortsnähe der Städte und Gemeinden kann zu einer deutlichen Kosteneinsparung beitragen. Die Kommunen vor Ort sind viel besser in der Lage, Problemlagen im ruhenden und fließenden Verkehr zu erkennen“, erklärte heute der Beigeordnete des NST, Klaus Bothe. „Wir erwarten vom Land, dass es dem vom Staatsgerichtshof vorgeschriebenen Aufgabenvorrang für Städte und Gemeinden endlich Rechnung trägt“, ergänzte der Beigeordnete des NSGB, Meinhard Abel.

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Quelle/Source: Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, 19/2009

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