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Wednesday, 3.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Interessierte Kommunen können sich bis 30. November 2013 bewerben.

Das Bundesinnenministerium hat heute gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden - dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund - das Pilotvorhaben „Modellkommune E-Government“ gestartet. Mit dem Modellvorhaben soll aufgezeigt werden, welche Potenziale die Anwendung von E-Government für die Kommunalverwaltungen bietet. Die Kommunen werden bei der Konzeptionierung von E-Government-Anwendungen finanziell unterstützt. Darüber sollen insbesondere auch die Kommunen erreicht werden, die E-Government bisher nur zögerlich anwenden.

Hierzu erklärt die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: "Die Potenziale des neuen E-Government-Gesetzes werden wir nur dann ausschöpfen, wenn auf kommunaler Ebene E-Government in breitem Umfang angeboten wird. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von den kommunalen Verwaltungen zu Recht mehr Effizienz und Bürgerfreundlichkeit bei Nutzung der modernen Technik. Diesem Ziel ist das Modellvorhaben verpflichtet."

Das E-Government-Gesetz des Bundes ist am 1. August 2013 in Kraft getreten und gilt für Kommunen, soweit sie Bundesrecht ausführen. Die Mindestanforderungen des Gesetzes, zum Beispiel ein elektronischer Zugang zur Verwaltung oder die elektronischen Bezahlmöglichkeiten, werden von den meisten Kommunen durch ein E-Mail-Postfach oder die elektronisch zugängliche Bankverbindung bereits erfüllt. Das E-Government-Gesetz ermöglicht aber vor allem effizientere Verfahren.

Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie unter diesem Link.

Interessierte Kommunen können sich bis zum 30. November unter der Adresse This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. bewerben.

Über die Auswahl der Modellkommunen entscheidet eine Jury.

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Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 28.10.2013

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