Das Bundesministerium des Innern unterstützt die weitere Verbreitung der eID-Funktion durch eigene Initiativen und intensive Gespräche mit Interessierten aus Verwaltung und Wirtschaft. Zudem werden neue benutzerfreundliche Einsatzmöglichkeiten für die eID-Funktion untersucht, etwa an Selbstbedienungsterminals und Automaten sowie – dem Internetverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend – mit dem Smartphone oder dem Tablet-PC.
Hintergrund
Für die Möglichkeit, sich online ausweisen zu können, haben sich bislang rund ein Drittel der 17,5 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger entschieden, die seit dem 1. November 2010 den neuen Personalausweis im handlichen Scheckkartenformat erhalten haben. Aktuell stehen ihnen 129 kommerzielle und behördliche Internet-Dienste zur Verfügung, die sie mit ihrer eID-Funktion nutzen können. Bald werden es deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten sein.
Behörden von Bund, Ländern und Kommunen werden derzeit im Rahmen einer E-Government-Initiative vom Bundesinnenministerium aktiv bei der Einführung des Online-Ausweises in ihre elektronischen Bürgerdienste unterstützt. Ihre Ergebnisse werden unter www.personalausweisportal.de veröffentlicht. Dadurch können andere Behörden die Ergebnisse nutzen und ihre eigenen Integrationsvorhaben beschleunigen.
Der aktuelle Entwurf des E-Government-Gesetzes, mit dem elektronische Verwaltungsdienste des Bundes neu geregelt werden sollen, sieht überdies die Möglichkeit vor, den eID-Nachweis auch in Verfahren zu nutzen, für die bislang eine eigenhändige oder elektronische Unterschrift erforderlich ist.
Der neue Personalausweis gilt als das weltweit fälschungssicherste Ausweisdokument. Er schützt die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger auch im Internet zuverlässig vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Nicht zuletzt aufgrund des hohen Sicherheitsniveaus wächst neben dem nationalen auch das internationale Interesse am deutschen eID-Konzept.
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Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 31.10.2012