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Wednesday, 3.07.2024
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Die Bundesregierung soll Betreibern drahtloser lokaler Netzwerke (WLANs) mehr Rechtssicherheit geben, fordert eine Initiative des Bundesrats. Sie will den Weg für frei zugängliche städtische WLANs ebnen, darunter auch solche von Freifunkinitiativen.

Berlin plant weiterhin ein kostenloses, frei zugängliches, an stark frequentierten Orten der Stadt zur Verfügung stehendes WLAN, doch das ist ein rechtlich riskantes Unterfangen für mögliche Partner. Gemeinsam mit Hamburg startete Berlin nun eine Bundesratsinitiative, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und das Haftungsrisiko für Betreiber zu beschränken.

Die Bundesregierung wird um eine Erhöhung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber und Nutzer ersucht. Die Bundesregierung solle "unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Urheberrechten und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung" gesetzgeberisch tätig werden.

Die entsprechende Bundesratsinitiative wurde vom Senat in dieser Woche beschlossen. In dem Antrag hieß es, dass verlässliche Rahmenbedingungen eine Voraussetzung dafür seien, "dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Nachbarschafts- und Freifunkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge rechtssicher und ohne Risiko bereitstellen können".

Drahtlose lokale Netzwerke hätten sich als Teil der Telekommunikationsinfrastruktur etabliert. Doch während bei den gewerblichen WLAN-Angeboten von Access Providern "die Haftung bzw. die Haftungsbeschränkung im Telemediengesetz (TMG) geregelt" sei, gelte das beispielsweise nicht für Hotels oder Gaststätten mit WLAN-Service.

"Für sie lässt sich aus der bisherigen Rechtsprechung nicht sicher ableiten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie bei Missbrauch durch Gäste oder Dritte rechtlich in Anspruch genommen werden können", bemängeln die Länder Berlin und Hamburg.

Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz sei es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder "Servicebetreiber" wie zum Beispiel Cafés existenzgefährdend sind.

Dies verhindere derzeit, "dass in stärkerem Maße WLANs frei und offen zur Verfügung gestellt werden". Zudem fehlten klare gesetzliche Vorgaben zu notwendigen Vorkehrungen gegen missbräuchliche Nutzung, "die unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien von WLAN-Betreibern erfüllt werden müssen, um ein Haftungs- oder Abmahnungsrisiko auszuschließen."

Die Bundesratsinitiative soll deshalb der Bundesregierung Wege aufzeigen, die Probleme zu beseitigen. Für die Initiative sprechen sich neben dem federführenden Wirtschaftsausschuss auch der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen und der Rechtsausschuss aus. Offen ist zwar noch, wie Bundestag und Bundesregierung darauf reagieren. Auch in anderen Bundesländern spielt das Thema aber eine Rolle, so hat etwa die FDP beim Schleswig-Holsteinischen Landtag im September eine ähnliche Forderung eingereicht - unter dem Titel "Digitale Gesellschaft ermöglichen - Haftungsrisiken begrenzen".

Die Zeit drängt allerdings, denn in Berlin soll es schon 2013 losgehen mit dem städtischen WLAN. Bis Ende Oktober 2012 läuft noch ein Interessenbekundungsverfahren des Senats, bei dem sich laut Berliner Zeitung bereits Firmen wie Kabel Deutschland und die Wall AG gemeldet haben. Wall betreibt bereits an 20 Standorten kostenlose Hotspots in Berlin, die allerdings nicht ohne ein persönliches Nutzerkonto genutzt werden können. Ein flächendeckendes und dennoch kostenloses WLAN von kommerziellen Anbietern ist nicht zu erwarten, hier liegt aber eine Chance in Freifunkerinitiativen, bei denen primär Privatnutzer ihre Internetzugänge auch anderen zugänglich machen.

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Autor(en)/Author(s): Christian Klaß

Quelle/Source: Golem, 10.10.2012

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