Der Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung den Auf- bzw. weiteren Ausbau von E-Government-Angeboten voranbringen kann. Der Gesetzentwurf regelt beispielsweise, wie die persönliche Unterschrift auf einem Blatt Papier ersetzt werden kann, etwa durch die Einbindung der Onlineausweisfunktion des neuen Personalausweises bzw. die Verwendung von De-Mail. Elektronische Nachweise müssen somit nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern erbracht werden, sondern können von den Behörden abgerufen werden. Durch elektronische Bezahlverfahren wird die Einzahlung vor Ort hinfällig. Zeitaufwendige Behördenbesuche können vermieden werden.
Bund, Länder und Kommunen werden den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah nutzerfreundliche und kundenorientierte Verwaltungsdienste anbieten. Die Verfahren werden serviceorientiert und transparent gestaltet und durchgehend IT-unterstützt abgewickelt. Bürgerinnen und Bürger werden durch das Gesetz aber nicht verpflichtet, elektronische Kommunikation zu nutzen. Jeder kann weiterhin seine Verwaltungsangelegenheiten persönlich oder am Telefon abwickeln.
Eine moderne öffentliche Verwaltung ist Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. E-Government leistet weltweit einen wichtigen Beitrag der Behörden zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung der Verwaltung, zur Entwicklung länderübergreifender Services und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Standorte.
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Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 19.09.2012