„Primär auf die Kosten für die Ausgabe der Chipkarten und die elektronische Signatur zu schauen, greift zu kurz“, so Scheer weiter. So sind zahlreiche Anträge auf Arbeitslosengeld I fehlerhaft, was durch die elektronische Datenübermittlung schnell erkannt und effizient behoben werden kann. Das Bundeswirtschaftsministerium selbst schätzt das Einsparpotenzial allein für die Unternehmen auf rund 85 Millionen Euro jährlich. „Bei Modernisierungsprojekten wie Elena brauchen wir eine nachhaltige Politik, die sich nicht durch kurzfristige Bedenken irritieren lässt. Wenn Verbesserungen notwendig sind, muss man im laufenden Projekt schnell verbessern, nicht stoppen“, so Scheer weiter. „Wir müssen bei E-Government nach vorne kommen. Eine Hü-Hott-Politik bringt uns nicht weiter.“ BITKOM sieht die Gefahr, dass sich Elena in eine Reihe öffentlicher Modernisierungsprojekte einfügt, die ohne den notwendigen politischen Nachdruck und langen Atem betrieben werden. Auch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wurde immer wieder verzögert.
Beim elektronischen Meldeverfahren übermitteln die Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Datenbank. Behörden und Gerichte können dort die aktuellen Daten erfragen und auf dieser Basis staatliche Leistungen berechnen – allerdings nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer. Ohne Einwilligung haben die öffentlichen Stellen keinen Zugang zu den hinterlegten Daten der rund 40 Millionen Arbeiter und Angestellten. Ermöglicht wird der autorisierte und sichere Zugang durch eine digitale Signatur. Die kann zum Beispiel auf einer separaten Chipkarte aufgebracht sein. Sie kann aber auch als Teil des neuen elektronischen Personalausweises bestellt werden, der ab November 2010 erhältlich ist.
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Quelle/Source: BITKOM, 06.07.2010