In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass die Trennung von Polizei und Geheimdiensten trotz der Nutzung einer gemeinsamen Zentrale eingehalten werde. Die Zentrale sei schließlich ein reiner IT-Dienstleister wie ein Rechenzentrum, das für unterschiedliche Firmen arbeite. "Die behördenspezifische Trennung würde für jede einzelne Maßnahme durch technische Gegebenheiten sichergestellt", erklärt die Bundesregierung. Als reine IT-Dienstleistung sei die geplante Zentrale eine interne Organisationsmaßnahme, über die man nicht im Bundestag verhandeln müsse.
Gegenüber der tageszeitung meldete Bundesdatenschützer Peter Schaar seine Bedenken an der Errichtung einer Abhörzentrale an. Administrative oder softwaregesteuerte Zugriffsbeschränkungen könnten schnell aufgehoben werden: "Viele Erfahrungen belegen, dass, wenn solche Möglichkeiten gegeben sind und sich eine entsprechende Änderung der politischen Großwetterlage ergibt, etwa wenn sich die Sicherheitslage zuspitzt, dass dann diese Informationen zusammengeführt würden", erklärte Schaar.
Siehe dazu auch: Kommt die Bundesabhörzentrale?
Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe: Von Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung
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Autor(en)/Author(s): (Detlef Borchers) / (jk/c't)
Quelle/Source: Heise online, 22.12.2007