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Monday, 8.07.2024
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Das Bundesjustizministerium (BMJ) will elektronischen Gerichtsverfahren künftig Vorrang gegenüber herkömmlichen Verwaltungsvorgängen einräumen. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) am heutigen Freitag berichtet, arbeitet das BMJ derzeit an einer Vorrangklausel, um Anreize für elektronische Verfahren zu schaffen. In zwei Wochen soll der Gesetzentwurf an die Länder und Verbände verschickt werden.

Länder, Gerichte und Anwälte würden das auf einen Auftrag der Justizministerkonferenz vom Juni 2005 zurückgehende Projekt im Grundsatz unterstützen, schreibt die FTD. Allerdings gebe es auch rechtsstaatliche Bedenken. "Der Richter will selbst entscheiden, wann er welchen Fall bearbeitet", zitiert die Wirtschaftszeitung einen Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Münster. Der Anwalt Laurenz Schmitt von der Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler meinte: "Alle Bürger sollten den gleichen Zugang zu den Gerichten haben."

Ministeriumsangaben zufolge soll es zunächst eine "weiche" Vorrangklausel geben, damit niemand wegen Verletzung der Gleichbehandlung klagen kann. Ziel der Einführung sei eine Verkürzung der Bearbeitungszeit. "Wir brauchen keine Akten mehr auf Wagen herumzufahren", erklärte ein Ministeriumssprecher gegenüber der FTD. Durch elektronische Verfahren könne die Justiz trotz Personalabbaus mit den steigenden Fallzahlen zurechtkommen.

Autor: (pmz/c't)

Quelle: Heise online, 03.02.2006

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