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Monday, 8.07.2024
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Weiche Vorrangsregelung soll aber Ungleichbehandlung verhindern

Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) will die Bundesregierung eine Vorrangsklausel einführen, mit der papierlose Gerichtsverfahren gefördert werden sollen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, diese Form zu wählen, so eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums gegenüber der FTD.

Der notwendige Gesetzentwurf soll schon in zwei Wochen zur Prüfung an Länder und Verbände geschickt werden, berichtet die FTD unter Berufung auf das Bundesjustizministerium. Die Regelung soll so weich gefasst werden, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes entsteht.

Es gibt allerdings nach Angaben der FTD schon kritische Stimmen, die die richterliche Unabhängigkeit als Gegenargument einführen. So würden Richter selbst entscheiden wollen, wann sie welchen Fall bearbeiten und sich nicht einer "Vorfahrtsregelung" beugen. Die Befürworter hingegen betonten, dass sich so Kanzleien mit leichtem Druck dazu bewegen lassen könnten auf den elektronischen Rechtsverkehr umzustellen.

Durch die weitere Verbreitung elektronischer Verfahren verspricht man sich eine höhere Effizienz der Justiz, um höhere Fallzahlen trotz Personalabbaus zu erzielen.

Derzeit gibt es schon viele Pilotprojekte, die den elektronischen Rechtsverkehr zum Thema haben. So hat beispielsweise das Sozialgericht Rheinland-Pfalz - bundesweit als erstes Sozialgericht - den E-Rechtsverkehr im Oktober 2005 gestartet. Bis Ende 2006 wollen auch die Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier folgen.

Bereits Anfang 2005 startete der elektronischer Rechtsverkehr für die 1. Instanz am Verwaltungsgericht Koblenz. Auch in Niedersachsen sind entsprechende Projekte angestoßen worden.

Autor: (ad)

Quelle: Golem, 03.02.2006

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