Im Bundesdatenschutzgesetz müsse man künftig zwischen zielgerichteter Datensammlung wie bei der Ausstellung eines Kfz-Scheins und der ungezielten Datenerhebung, etwa durch die Funkchips oder das Mobiltelefon, unterscheiden, führt Schaar aus. "Gerade mit den ungezielt erhobenen Daten muss sehr viel sorgfältiger umgegangen werden als bisher."
Die Lösung der Datenschutzfrage bei der elektronischen Gesundheitskarte sieht Schaar als Vorbild für andere Projekte. Nur wenn der Patient zustimme, dürfe ein großer Teil seiner Daten auf der Karte gespeichert werden. Bei möglichen Projekten wie PKW-Maut oder die Ferndiagnose bei Herzpatienten solle ebenso verfahren werden. Als Gegenbeispiel führt Schaar die LKW-Maut an, bei der laufend personenbezogene Daten erhoben würden. Schon bei der Entwicklung eines Systems soll darauf geachtet werden, dass es so wenig Daten wie möglich erhebt. "Wir brauchen neue Ansätze: Weg vom Datenschutz als juristische Bewältigungsstrategie, hin zum Datenschutz als technische und organisatorische Gestaltungsaufgabe."
Der Datenschutzbeauftragte bedauert den Beschluss des EU-Parlaments zur Speicherung von Telekommunikationsdaten. Für die Umsetzung fordert er "größtmöglichen Datenschutz", der für ihn unter anderem in einer minimalen Auslegung besteht: "Nur ein halbes Jahr Speicherung, keine Vorratsdatenspeicherung von Anrufversuchen und die Beschränkung auf schwere Straftaten."
Auf seine Einschätzung der Großen Koalition angesprochen sagte Schaar, er glaube nicht, dass die Entscheidungen des neuen Innenministers Wolfgang Schäuble stärker zu Lasten des Datenschutzes gehen werden als die seines Vorgängers Otto Schily. "Rot-Grün hatte im Koalitionsvertrag zwar viel Datenschutz versprochen, aber wenig davon tatsächlich umgesetzt." Schaar und Schily waren vergangenes Jahr in der Diskussion um biometrische Daten im Reisepass aneinander geraten.
Autor: (anw/c't)
Quelle: Heise online, 06.01.2006