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Friday, 5.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Datensicherheit und Datenschutz sollen gewährleistet sein

Die Gesellschaft gematik hat das Testlabor für die Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte, die die Versichertenkarte ablösen soll, nun in Betrieb genommen. Außerdem wurden die Spezifikationen der Karte nun öffentlich gemacht.

Durch den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Dr. Udo Helmbrecht, wurden zudem Prüfstandards zur Sicherheitsabnahme der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und des elektronischen Heilberufsausweises (HBA) an das Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Dazu Dr. Helmbrecht: "Beide Kartensysteme sind entscheidende Bausteine für die Sicherheit der neuen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Ihre hohe Sicherheitsfunktionalität und -qualität leistet einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung der hohen Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz für das Gesamtprojekt."

Versicherte erhalten die Gesundheitskarten und die Mediziner die so genannten Heilberufsausweise (HBA, auch Health Professional Cards, HPC genannt). In der Arztpraxis stecken Patient und Mediziner beide Chipkarten in Schreib-/Lesestationen und geben dann ihre persönlichen Identifikationsnummern (PINs) ein. Erst dann lassen sich die medizinischen Daten einsehen. Außerdem sollen über Patiententerminals Versicherte mit Karte und PIN auf die zu ihrer Person gespeicherten Daten zugreifen können.

Mit der Fertigstellung und Veröffentlichung der IT-Sicherheitsprüfstandards (Schutzprofile) für eGK und HBA können Karten und Lesegeräte produziert werden. Außerdem können die Anbieter dieser Technik so überhaupt erst beim BSI Anträge zur Zertifizierung ihrer Produkte stellen. Die Sicherheitszertifzierung ist eine maßgebliche Voraussetzung zur Abnahme dieser Produkte.

Ab 2006 sollen alle Krankenversicherten über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen. Es handelt sich dabei um das weltgrößte Telematikprojekt mit 82 Millionen Teilnehmern. Die schrittweise Einführung sieht zuerst die verpflichtende Anwendung für elektronische Rezepte vor. Danach sollen schrittweise die freiwilligen Anwendungen, beginnend mit der Arzneimitteldokumentation und den Notfalldaten, getestet werden. Die Karte soll einen verpflichtenden administrativen Teil und einen freiwilligen medizinischen Teil umfassen, wobei die Versicherungsangaben einschließlich der Angaben zum Zuzahlungsstatus und die Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden, sowie die papierlose Übertragung eines Rezepts zum verpflichtenden Teil gehören sollen.

Über den medizinischen Teil hat der Patient die Datenhoheit und darf entscheiden, ob eine Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel, Notfallinformationen, aktuelle Diagnosen und Ärtzebriefe, eine so genannte Patientenquittung und ggf. ein Hinweis auf eine Patientenverfügung mitgespeichert werden sollen.

Autor: (ad)

Quelle: Golem, 16.12.2005

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