Deutschland startet mit 1. November 2005 als erstes EU-Land mit Reisepässen, die biometrische Daten enthalten. "Gespeichert werden vorerst ein digitales Bild und persönliche Daten, wie Name, Geburtsdatum und Passnummer", so eine Sprecherin des Bundesministeriums des Innern auf pressetext-Anfrage. Ab 2007 sollen sie auch Fingerabdrücke enthalten.
Bedenken zu der digitalen Personenbeschreibung kommen aus Datenschützerkreisen. Zwar ist eine Datenspeicherung durch Behörden in Deutschland und der EU nicht erlaubt, außerhalb der bundesdeutschen Grenzen sei dies jedoch möglich, so die Datenschützer. "Darauf habe die deutsche Gesetzgebung keinen Einfluss", entgegnet das BMI. "Der Einreisende muss sich mit den Bestimmungen des jeweiligen Landes auseinandersetzen. Wir empfehlem jedem sich vor der Reise bei der Botschaft zu informieren."
Das Argument des Sicherheitsgewinnes wird von den Kritikern zurückgewiesen. Um die Fälschungssicherheit zu verbessern seien keine digitalen Daten notwendig, meint der Chaos Computer Club (CCC). Zudem sollte kein Bürger glauben, "durch Biometrie in den Ausweisen könnten Terroristen gefangen werden. Schließlich haben die Täter in der Vergangenheit immer einen gültigen Ausweis besessen", sagte Andy Müller-Maguhn, Sprecher des CCC. Der ePass behält auch seine Gültigkeit, wenn der Chip nicht mehr funktioniert, wie auch das BMI gegenüber pressetext bestätigte.
Ein weiters Problem wäre, dass die Technik noch nicht ausgereift sei. Der CCC verweist auf die Studie "Bio-P II" des Bundesdeutschen Amts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Bei Tests von verschiedenen Techniken seien in einigen Fällen Personen anhand von Scans des Gesichts nicht erkannt worden, führt der CCC an.
Ein nachträgliches Verändern der Daten im Chip, ein Auslesen im Vorbeigehen oder heimliches Abhören der Datenübertragung zwischen Chip und Lesegerät werde durch kryptografische Mechanismen wie die elektronische Signatur und Verschlüsselung verhindert, teilte das BMI mit. Außerdem würden deutschen Rechtsnormen festschreiben, dass ein Auslesen der biometrischen Daten nur durch die zuständigen Behörden erfolgen darf.
Autor: Andreas List
Quelle: Pressetext Deutschland, 31.10.2005