Sämtliche Landesdienststellen, einschliesslich der Landesbetriebe, der Sondervermögen und sonstigen Einrichtungen, sind nach einem Erlass von Finanzminister Dieckmann spätestens ab 1. Juli 2003 verpflichtet, ihre Ausschreibungen zusätzlich über das neue Vergabeportal zu veröffentlichen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Beschaffung sollen die entsprechenden Stellen der Ressorts innerhalb der Landesregierung über das Vergabeportal zusammenarbeiten, so Dieckmann. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergabestellen ist das neue Portal zugleich ein Forum zum Erfahrungsaustausch: In einem internen Bereich können sie ab jetzt schnell und effektiv Informationen über Ergebnisse von Marktbeobachtungen, Produkteigenschaften, Leistungen, Markttendenzen und Rechtsfragen austauschen. Durch die Weitergabe eigener Erfahrungen und die Diskussion im Forum kann jeder von den Kenntnissen der anderen profitieren. Hierdurch wird die Effizienz der Arbeit und die Qualität des öffentlichen Einkaufs verbessert, so Dieckmann.
Quelle: Ecin