Online-Hundesteuer als E-Government-Angebot das war gestern. Der Trend bei Behörden geht zur Integration von Einzellösungen zu Gesamtsystemen. Außerdem nimmt der verpflichtende Webeinsatz zwischen Firmen und Verwaltung zu.
Forscher der Deutschen Bank haben in einer Studie festgestellt: Deutschland rangiert im internationalen Vergleich in Sachen elektronische Verwaltung bloß im Mittelfeld. Den Aussagewert solcher Untersuchungen ziehen E-Government-Experten regelmäßig in Zweifel: Man könne Deutschland schließlich kaum mit Singapur vergeichen, so ihre Einschätzung. Trotzdem: Dass es in der Onlineverwaltung in Deutschland noch einiges zu tun gibt, bezweifelt kaum jemand. So kritisiert Reiner Thome, Professor für Wirtschaftsinformatik an der Universität Würzburg: E-Government bedeutet die Integration der Informationsverarbeitung. Das haben zu wenige verstanden.
Die Zahl derjenigen, die doch ein Einsehen haben, wächst offensichtlich. So stellt das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) fest, dass die Onlineverwaltung in Deutschland mittlerweile in die dritte Generation hineinwachse. Ging es in der ersten Generation des E-Government zunächst nur um das Bereitstellen von Information im Internet, so kamen in der zweiten Generation elektronische Kommunikation und Transaktionen hinzu, erläutert Busso Grabow, DIFU-Koordinator des Arbeitsbereichs Wirtschaft und Finanzen. In der kommenden dritten Generation ist gefordert, die bisher bekannten Innovationen und Einzellösungen zu integrierten und zu konsolidierten Umsetzungskonzepten zusammenzufügen. Für die IT bedeutet das unter anderem die interne Integration von Front Office und Back Office über medienbruchfreie Geschäftsprozesse, aber auch die externe Integration von kommunenübergreifenden An- wendungen.
Webverfahren werden Pflicht
Eine weitere entscheidende Weichenstellung stellt die Verpflichtung zur Online-Abwicklung von Verfahren zwischen Firmen und Verwaltung dar. Das Beispiel der vorgeschriebenen elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland zeigt, wohin die Reise geht: Verpflichtende E-Government-Anwendungen zwischen Behörden der verschiedenen Verwaltungsebenen und Unternehmen werden deutlich zunehmen, prognostiziert Martin Mayer, Leiter des Referats für Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik in der Bayerischen Staatskanzlei. Als Beispiele nennt er die Bereiche Statistik, Gewerbeanmeldungen sowie die Job- und Gesundheitskarte. Vor al- lem Massenverfahren zwischen Behörden und Firmen sollten elektronisch abgebildet werden, so Mayer. Das gelte zum Beispiel für Banken, Versicherungen und größere Betriebe.
Für die Unternehmen insgesamt bedeutet das: Die IT-Leiter sollten die international gängigen Standards für die elektronische Kommunikation beachten, hebt Mayer hervor. Die Serviceorientierung und die damit gleichzeitig notwendige Modularisierung der Anwendungen werde insbesondere zur Erzeugung von Workflows an Bedeutung gewinnen. Mayer: Mittelfristig wird die Verwendung der digitalen Signatur notwendig.
Autor: ht
Quelle: Computer Zeitung, 09.05.2005