Die Erlaubnis (im Rahmen einer Erprobungsklausel), die Personalratswahl im LDS im Jahr 2002 durchführen zu dürfen, war an eine Reihe von organisatorischen und technischen Auflagen des Ministeriums des Innern geknüpft worden, die in einer Verordnung zusammengefasst wurden. Das darin u.a. geförderte Einvernehmen mit dem örtlichen Personalrat konnte erzielt werden.
Ein ausführlicher Erfahrungsbericht hierzu wird im Rahmen des neuen Projekts WIEN - Wählen in elektronischen Netzwerken - erstellt. Dieses Projekt wird maßgeblich vom BMWi gefördert und von einem Konsortium aus T-Systems CSM, ivl GmbH Leverkusen und der Forschungsgruppe Internetwahlen der Uni Osnabrück durchgeführt.
Nähere Informationen: LDS Brandenburg
