Dass das BMI die Prüfberichte unter Verschluss hält, wiege vor dem Hintergrund eines Verzichts auf eine zusätzliche, von der Elektronik unabhängige Stimmenerfassung, besonders schwer, kritisiert Wiesner: "Welche Software im Wahllokal tatsächlich zum Einsatz kommt und wie manipulationssicher die eingesetzten Geräte sind, ist weder vom Wähler noch vom Wahlvorstand im Wahllokal zu ermitteln." Das Formular für die Wahlniederschrift sehe konsequenterweise auch gar nicht vor, dass auch nur die vorgebliche Programmversion protokolliert wird.
"Bei einem beleglosen Wahlverfahren, bei dem letztlich nur geprüft werden kann, ob das ermittelte Wahlergebnis mit der Zahl der Wähler konsistent ist, ist das nicht hinzunehmen", verdeutlicht der Diplom-Physiker. "Ich beabsichtige daher, die Wahl in den Wahlkreisen, in denen am Sonntag Wahlcomputer eingesetzt werden, über ein Wahlprüfungsverfahren anzufechten. Das Öffentlichkeitsprinzip und die Transparenz bei der Durchführung von Wahlen ist ein fundamentales Demokratieprinzip und darf nicht der Effizienz bei der Stimmenauszählung geopfert werden."
Autor: (pmz/c't)
Quelle: Heise online, 16.09.2005