Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar begrüßt die Entscheidung der US-Regierung, die Frist zur Einführung von Pässen mit biometrischen Daten um ein Jahr zu verschieben. "Mit der Verschiebung der Verpflichtung um ein weiteres Jahr tragen die USA den erheblichen Problemen bei der Einführung dieser Technik Rechnung", so Schaar. Die Bundesregierung solle die gewonnene Zeit nutzen, um einen möglichst guten Datenschutz und eine hohe Datensicherheit zu erreichen, so Schaar heute in Berlin. Die Überwachungstechnologie solle nun spätestens im Oktober kommenden Jahres umgesetzt werden, sagte Heimatschutzminister Michael Chertoff heute auf dem Innenministertreffen der G8-Staaten in Sheffield. Ursprünglich hatte Washington den 27 Ländern ohne Visumspflicht ein Ultimatum bis zum 26. Oktober dieses Jahres gesetzt, um die biometrische Überwachung einzuführen.
Zudem sollte auf europäischer Ebene nochmals darüber nachgedacht werden, ob tatsächlich der Fingerabdruck als weiteres biometrisches Merkmal aufgenommen werden soll, forderte Schaar. Das Europäische Parlament hatte sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen.
Die ursprüngliche Forderung der US-Regierung und der Hinweis darauf, ab Herbst 2005 die Staaten von der visafreien Einreise in die USA auszuschließen, die keine Pässe mit biometrischen Merkmalen ausgeben, war ein wesentlicher Grund für die Bundesregierung, einen Pass mit einem Funkchip zum 1. November 2005 einzuführen. Mit der jetzigen Entscheidung der US-Regierung ist dieser wesentliche Grund entfallen.
Auch die Datenschutzexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sprach sich dafür aus, nun ein höheres Maß an Datensicherheit für biometrische Pässe zu realisieren. Das gelte insbesondere für die Verhinderung des Missbrauchs, zum Beispiel durch heimliches Auslesen oder Manipulation der Daten. Piltz: "Auch weisen die biometrischen Identifikationsverfahren noch immer hohe Falscherkennungsraten auf und sind oft mit einfachsten Mitteln zu überwinden. Die Technik ist noch nicht ausgereift." Bei der Einführung derartiger Pässe müsse vielmehr der Grundsatz gelten: "So viel Biometrie wie nötig, so viel Datenschutz wie möglich."
Autor: (as)
Quelle: de.internet.com, 16.06.2005