Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar begrüßt die Entscheidung der US-Regierung, bei der Einreise in die USA bis zum 26. Oktober 2006 auf biometriegestützte Pässe zu verzichten. Mit der Verschiebung der Verpflichtung um ein weiteres Jahr tragen die USA den erheblichen Problemen bei der Einführung dieser Technik Rechnung, so Schaar. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz erneuert daher seine Forderung an die Bundesregierung, die von der EU-Passverordnung eingeräumte Frist zur Einführung eines solchen Passes bis zum 31. August 2006 zu nutzen, um einen möglichst guten Datenschutz und eine hohe Datensicherheit zu erreichen.
Zudem sollte seiner Meinung nach auf europäischer Ebene nochmals darüber nachgedacht werden, ob tatsächlich der Fingerabdruck als weiteres biometrisches Merkmal aufgenommen werden soll. Das Europäische Parlament hatte sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen.
Die ursprüngliche Forderung der US-Regierung und der Hinweis darauf, ab Herbst 2005 die Staaten von der visafreien Einreise in die USA auszuschließen, die keine Pässe mit biometrischen Merkmalen ausgeben, war ein wesentlicher Grund für die Bundesregierung, einen Pass mit einem Funkchip zum 1. November 2005 einzuführen. Mit der jetzigen Entscheidung der US-Regierung ist dieser wesentliche Grund entfallen.
Die datenschutzpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz sagte zur gleichen Thematik, dass Bundesinnenminister Otto Schily umgehend auch Konsequenzen für Deutschland ziehen sollte. Es gebe nunmehr überhaupt keinen Grund mehr, in Deutschland überstürzt biometrische Reisepässe schon zum 1. November 2005 einzuführen. Vielmehr solle die Zeit genutzt werden, um ein höheres Maß an Datensicherheit für biometrische Pässe zu erreichen.
Das gelte insbesondere für die Verhinderung des Missbrauchs, zum Beispiel durch heimliches Auslesen oder Manipulation der Daten. Auch würden die biometrischen Identifikationsverfahren noch immer hohe Falscherkennungsraten aufweisen und könnten oft mit einfachsten Mitteln überwunden werden, so Piltz. Bei der Einführung derartiger Pässe müsse vielmehr der Grundsatz gelten: "So viel Biometrie wie nötig, so viel Datenschutz wie möglich."
Autor: (ad)
Quelle: Golem, 17.06.2005
