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T-Systems ist dem "Bündnis für elektronische Signaturen" als ordentliches Mitglied beigetreten. Das Bündnis haben die Bundesregierung sowie Unternehmen und Verbände im April 2003 ins Leben gerufen. Als Interessenvereinigung von Staat und Wirtschaft fördert es den deutschlandweiten und anwendungsübergreifenden Einsatz der elektronischen Signatur. Die Telekom-Tochter will im Bündnis Standards aktiv mitgestalten und gemeinsam mit Einrichtungen der Öffentlichen Hand, Banken und anderen Lösungsanbietern tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln. Der ICT-Dienstleister (Information and Communications Technologies) bringt als einer der ersten in Deutsch-land zugelassenen Trust-Center-Betreiber seinerseits umfassende Erfahrungen im europaweiten Aufbau von Sicherheitsarchitekturen ein.

Nach dem Stand der derzeitigen Planungen sollen ab 2004 multifunktionale Chipkarten einer Vielzahl von Anwendungszwecken dienen. So kann der Inhaber mit derselben Karte beispielsweise Bankgeschäfte abwickeln, Verträge elektronisch unterschreiben oder über das Internet sein Auto behördlich anmelden. Die beteiligten Unternehmen und Organisationen verpflichten sich, vorhandene Infrastrukturen gemeinsam zu nutzen und technische Standards für die Anwendungen und Produkte zu setzen. Damit werden Geschäfts-vorfälle mit elektronischer Signatur für den Nutzer attraktiver und die Investitionen für die Sicherheitssysteme wirtschaftlich.

88 Prozent der deutschen Internet-Nutzer möchten Behördengänge am liebsten online erledigen. Jeder fünfte Bundesbürger nutzt diese Möglichkeit bereits. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Unternehmensbe-ratung Mummert Consulting Anfang 2003 durchgeführte Studie "Elektronische Signaturen im E-Government". Die für Online-Services wie Passanträge, Wohnungsummeldungen oder Lohnsteuererklä-rungen notwendige elektronische Signatur setzen bisher allerdings erst acht Prozent der deutschen Kommunen ein. Die Bürger wünschen sich der Studie zufolge jedoch eine rechtswirksame elektronische Unterschrift. Mehr als 90 Prozent der Entscheider in den Behörden halten einen einheitlichen Standard in den Ämtern für notwendig, damit die Bürger dem neuen Medium Vertrauen schenken und die Übersicht behalten.

"Das Signaturbündnis bietet hervorragende Chancen, die IT-Branche neu zu beleben", sagt Michael Leistenschneider, Vorstand von TeleTrust Deutschland e.V., dem Verein zur Förderung der Vertrauens-würdigkeit von Informations- und Kommunikationstechnik. "Die Public-Private-Partnership zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft ist ein wichtiger Schritt, um die elektronische Signatur für beide Seiten anwenderorientiert und marktfähig auszugestalten", sagt Christoph Bellmer, Mitglied des Executive Boards von T-Systems und verantwortlich für den Bereich Public and Healthcare.

T-Systems betreibt das Trust-Center der Deutschen Telekom. Es ist das erste in Deutschland offiziell zugelassene Trust-Center nach Signaturgesetz. Die behördlich registrierte Institution stellt die eingesetzten T-TeleSec-Chipkarten mit ihren Zertifikaten, d. h. elektronischen Ausweisen, für unterschiedliche Anwendungsfelder bereit. Für den Telekom-Konzern betreibt T-Systems beispielsweise eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) für mehr als 170.000 Arbeitsplätze. Diese regelt für die Mitarbeiter den Zutritt zu Gebäuden oder den Zugang zu ihren PCs und Netzen über eine Chipkarte.

Das Land Niedersachsen setzt für das automatisierte Haushaltswirtschaftssystem und das Beihilfebearbeitungsverfahren an 15.000 Arbeitsplätzen ebenfalls eine PKI-Lösung mit Chipkarten von T-Systems ein. Zusammen mit der Verschlüsselung sorgt die elektronische Signatur der "SignaturCard Niedersachsen" für Authentizität, Integrität, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit der sensitiven Buchungsdaten. Die Karteninfrastruktur hierfür liefert das Trust-Center der Deutschen Telekom.

Die von T-Systems eingesetzte PKI-Technik entspricht auch den Anforderungen des Signaturgesetzes. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat die Lösung bereits für die Geheimschutzklasse I in Behörden und damit auch für Verschlusssachen zugelassen.

Quelle: IT SecCit, 23.11.2003

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