Aus dem Geschäftsleben ist das Internet nicht mehr wegzudenken. Doch der Nutzung sind nach wie vor Grenzen gesetzt - und zwar immer dann, wenn Anträge oder Formulare handschriftlich unterschrieben werden müssen. Die qualifizierte Digitale Signatur schafft hier Abhilfe: Überall da, wo bisher eine handschriftliche Unterschrift erforderlich war, ist sie dieser gleichgestellt und kann im elektronischen Geschäftsverkehr genutzt werden.
Dort werden zahlreiche Beispiele aus der Praxis gelistet. Die Vorteile für den Bürger liegen auf der Hand: Mit Hilfe der elektronischen Signatur kann dieser gezielt persönliche Informationen abrufen; das erspart lange Wege und viel Zeit. Schon heute bietet etwa die Deutsche Rentenversicherung allen Inhabern einer Signaturkarte den sicheren Zugriff auf aktuelle Rentenanwartschaften. Auch für die Kommunikation mit der Sparkasse oder Bank könnte die Signaturkarte eingesetzt werden. Der wichtigste Vorteil der Digitalen Signatur besteht darin, dass der Empfänger einer elektronisch signierten Nachricht dem Inhalt vertrauen und das Dokument verbindlich und eindeutig einem Urheber zuordnen kann.
Dies gilt gleichermaßen für die Betreiber von E-Commerce-Anwendungen, wie auch im Bereich des E-Governments für den rechtsverbindlichen Datenverkehr zwischen Unternehmen und Behörden. Rechtliche Rahmenbedingungen Der rechtliche Rahmen der elektronischen Signatur in Deutschland ist durch das Signaturgesetz und die Signaturverordnung vorgegeben. Hinzu kommen die Bestrebungen nach einer Harmonisierung auf europäischer Ebene.
Welche Signaturen gibt es?
Bei der elektronischen Signatur liegen Daten in elektronischer Form vor, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen. (Quelle: SigG, §2). Eine allgemein verbindliche "Digitale Signatur“ gibt es indes nicht. Das deutsche Signaturgesetz (§ 2) unterscheidet drei unterschiedliche Signaturarten:
Einfache elektronische Signatur
Die Daten liegen in elektronischer Form vor, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen. Der Begriff wird häufig irreführend gebraucht, denn bereits das eingescannte Bild einer eigenhändigen Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur. Aufgrund der eingeschränkten Rechtsverbindlichkeit der einfachen Signatur wird diese Variante kaum genutzt.
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Sie muss folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
- Die elektronische Signatur ist ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet.
- Sie muss die Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers ermöglichen.
- Sie muss mit Mitteln erzeugt werden, die der Signaturschlüssel-Inhaber alleine kontrollieren kann.
- Sie muss mit den relevanten Daten so verknüpft sein, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkennbar ist.
Qualifizierte elektronische Signatur
Sie muss zusätzlich folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
- Sie muss auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat beruhen.
- Sie muss mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt werden.
Diese dritte Form gilt als die anspruchsvollste Variante, infolge der hohen Rechtssicherheit aber auch als die aussichtsreichste.
Technischer Stand
Der Einsatz elektronischer Signaturen als Alternative zur handschriftlichen Unterschrift bietet einen wichtigen Baustein in der IT-gestützten Verarbeitung von Daten mit rechtsverbindlichem Charakter. Der bisher zur Leistung der Unterschrift notwendige Medienbruch durch das Erzeugen eines Ausdrucks der Daten entfällt. Dies setzt voraus, dass sich alle Beteiligten wie Absender (Signierer) und Empfänger (Verifizierer) auf die zugrunde liegenden technischen Prozesse verlassen können. Die Daten müssen über verschiedene IT-Plattformen ohne Verlust der Integrität und Authentizität bei gleichbleibender Interpretation verarbeitet werden. Die Anbieter müssen deshalb hohen Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und Interoperabilität der zugrunde liegenden Technik genügen. Chipkarten Als Signaturkomponenten eignen sich Chipkarten. Sie bieten gegenüber anderen Signaturkomponenten den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und kompakten Größe persönliche Informationen und geheime Daten sicher und mobil bereitstellen. Auf der Chipkarte sind unter anderem der private Signaturschlüssel des Besitzers, sein Zertifikat und der öffentliche Schlüssel der Zertifizierungsstelle gespeichert. Vor dem Zugriff auf die elektronische Signatur muss sich der Benutzer erfolgreich anmelden (authentisieren). All diese leistungsfähigen Sicherheitsmechanismen sind auf der SparkassenCard und der kontoungebundenen GeldKarte vereinigt.
Ausstattung
Neben der eigentlichen Chipkarte benötigt der Anwender einen PC mit Chipkartenleser. Der Nutzer kann seinen Chipkartenleser leicht über den USB-Anschluss oder über die serielle Schnittstelle anschließen. Außerdem lässt sich mit diesem Lesegerät das Online- Banking über die gegenüber dem PIN/TAN-Verfahren überlegene Variante einer HBCI- Verschlüsselung betreiben. Die nächste Generation der SparkassenCard wird bereits bundesweit mit integrierter elektronischer Signaturvorbereitung auf den Markt kommen.
Einsatz im E-Government
In einigen Bereichen gehört die elektronische Signatur bereits zum rechtsverbindlichen Alltag. So können Unternehmen seit 1. Januar 2005 Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt mit Hilfe von Elster Online grundsätzlich elektronisch einreichen. Bürger können zahlreiche Dienste nutzen und beispielsweise online bei der Deutschen Rentenversicherung ihr aktuelles Versicherungskonto einsehen. Die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern erschwert jedoch Bürgern wie Unternehmen die Orientierung. In einigen Städten sind Wohnsitzummeldungen sowie die Personalausweis-Beantragung oder die PKW-Anmeldung möglich.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) will elektronischen Gerichtsverfahren künftig sogar Vorrang gegenüber herkömmlichen Verwaltungsvorgängen einräumen. In den nächsten Jahren entstehen hier durch die Vernetzung der Ämter zunehmend flächendeckende Dienste. So wurde beispielsweise das System im Bundesamt für Naturschutz (BfN) bereits auf die elektronische Abwicklung umgestellt, um die Antragstellung und Genehmigung der Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen zu erleichtern. Die eigenhändigen Unterschriften auf den Antragsformularen werden durch qualifizierte elektronische Signaturen ersetzt. Und auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nimmt Anträge zur Patent- und Markenanmeldung elektronisch entgegen.
Deutsche Sparkassen sind Vorreiter
Mit vielfältigen Lösungen sind die deutschen Sparkassen am Markt für digitale Lösungen präsent. So haben beispielsweise der Landkreis Nienburg/Weser und die angegliederten Kommunen mit Hilfe der örtlichen Sparkasse einen gemeinsamen Formularserver ins Internet gestellt. Damit können die Kommunen ihren Bürgern künftig verschiedenste Anträge über ein Webportal zur Verfügung stellen. Diese füllen die Bürger direkt online aus, signieren sie mit ihrer SparkassenCard rechtsverbindlich elektronisch und reichen sie verschlüsselt ein.
Der Landkreis Schaumburg hat zum gleichen Zweck zusammen mit der örtlichen Sparkasse eine virtuelle Poststelle aufgebaut. Von diesem Procedere profitieren auch die öffentlichen Verwaltungen. Ihnen bleibt die zeitraubende und fehlerträchtige Erfassung von Papier-Dokumenten erspart. Die Mitarbeiter können sich nun wichtigeren Aufgaben widmen. Zeit für bürgernahe Politik: Pilotprojekt für mobilen Sitzungsdienst Die Landkreise Coesfeld und Ammerland nutzen im Rahmen eines Pilotprojekts seit September 2005 einen mobilen Sitzungsdienst.
Mit dieser Lösung nutzen die vier Fraktionsvorsitzenden im Coesfelder Kreistag sowie ihre Kollegen in Rastede (Landkreis Ammerland) ein auf die Anforderungen von Mandatsträgern zugeschnittenes System, das alle Funktionalitäten eines Büros umfasst und dennoch an keinen festen Arbeitsplatz gebunden ist. Für die Abgeordneten ergeben sich daraus neue Möglichkeiten. Sie können mobil von jedem Ort aus sicher und papierarm den täglichen Geschäften nachkommen, an laufenden Projekten arbeiten und mit den erforderlichen Gremien kommunizieren. Darüber hinaus nutzen sie den Vorteil, auch außerhalb von Dienstzeiten schnell und effizient Informationen zu recherchieren und sich jederzeit in kommunale Entscheidungsprozesse einzubringen. Der Informationsfluss zwischen Abgeordneten, Ausschüssen und Verwaltung wird auf diese Weise wesentlich schneller und effizienter. Damit verbleibt mehr Zeit, um sich um die Belange der Bürger zu kümmern.
Einsparpotenziale mit Unternehmenslösungen
Insbesondere der elektronischen Übermittlung von Rechnungen bescheinigen Experten eine große Zukunft. Probleme bereitet derzeit noch die einheitliche Umsetzung auf europäischer Ebene. Gewinnbringend ist die elektronische Rechnungsabwicklung vor allem dann, wenn die Rechnungsdaten in strukturierter Form eingehen und automatisch weiterverarbeitet werden können. So prognostiziert eine Studie im Auftrag der EU-Kommission ein Einsparpotenzial von mehr als 70 Prozent gegenüber der papierbasierten Übermittlung. Szenarien für den Bereich der Unternehmen lassen eine Kostensenkung pro ausgehender Rechnung von sechzehn auf bis zu zwei Euro erwarten. Bei eingehenden Rechnungen sprechen Experten von einer Einsparung von 4,80 Euro pro Rechnungsposten.
Internationaler Vergleich
Vorreiter im flächendeckenden Einsatz der digitalen Signatur im Ausland sind jene Länder, in denen das E-Government aufgrund nur wenig besiedelter Gebiete einen starken Mehrwert bietet. Denn dort können sich die Einwohner längere Fahrten zur Verwaltung sparen. So ist E-Government besonders in großen Flächenstaaten wie Skandinavien, Australien und Nordamerika weit entwickelt.
In Europa gehört unser Nachbarland Österreich zu den führenden Ländern. Das E-Government- Gesetz regelt den Verkehr zwischen Bürgern, Wirtschaft und Behörden. Bereits seit dem Jahr 1997 existiert mit help.gv.at eine Plattform für elektronische Behördengänge. Rund die Hälfte der über acht Millionen Bürger nutzt in Österreich bereits Online- Services. Deutschland ist die Nutzung noch nicht in diesem Maße verbreitet. Nach Schätzung von Experten nutzten hierzulande nur rund ein Viertel der Bürger im vergangenen Jahr E-Government-Dienste.
Die Bedeutung der Sparkassen-Finanzgruppe für die elektronische Signatur
Die Sparkassen-Finanzgruppe bietet bundesweit seit Herbst vergangenen Jahres ihren Kunden umfassende Bank- und Signaturfunktionen auf der SparkassenCard an und ist damit Vorreiter am Markt. Damit können Kunden nicht nur Geld abheben und bezahlen, sondern auch wichtige Dokumente elektronisch signieren, vertrauliche Informationen per verschlüsselter E-Mail-Kommunikation versenden und mit ihrem PC von zu Hause aus Behördengänge erledigen. Auch unabhängig von der SparkassenCard bieten viele Sparkassen elektronische Signatur auf Basis der kontounabhängigen GeldKarte an.
Sie eignet sich besonders für Firmen, deren Mitarbeiter elektronische Signaturen beruflich nutzen. Damit lassen sich elektronische Dokumente unterzeichnen, E-Mails und Dateien verschlüsseln sowie E-Government- Angebote nutzen. Zusätzlich eignet sich die kontoungebundene Karte für die sichere Anmeldung am PC und am Firmennetzwerk vom Büro- oder Heimarbeitsplatz aus. Dabei erhält der Karteninhaber mit nur einer Anmeldung Zugriff auf alle Programme und Anwendungen, für die er eine Berechtigung besitzt. Darüber hinaus können Kunden mit dieser Chipkarte in der Kantine oder am Automaten bezahlen, sich beim Zutritt ins Gebäude persönlich legitimieren oder ihre Arbeitszeit erfassen.
Autor(en)/Author(s): (DSV-Gruppe: ra)
Quelle/Source: IT SecCity, 03.11.2006
