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Samstag, 23.11.2024
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Die EU-Kommission hat heute beschlossen, die sechs Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie neue Rechtsvorschriften zur elektronischen Kommunikation nicht vollständig umgesetzt haben. Die Niederlande hätten ihre neuen Rechtsvorschriften gestern verabschiedet, Frankreich werde seine Maßnahmen möglicherweise in sehr naher Zukunft zum Abschluss bringen, teilt die EU mit. Solche Fortschritte sollen berücksichtigt werden. http://www.heise.de/newsticker/meldung/42668 Ein Element des Richtlinienpakets ist die Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz für die elektronische Kommunikation. Gegen die Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, die diese Richtlinie nicht bis zum 31. Oktober 2003 in nationales Recht umgesetzt haben, wurden ebenfalls Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die EU-Kommission hat vor kurzem den betroffenen Ländern Stellungnahmen zukommen lassen und will anhand ihrer Antworten prüfen, ob auch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen sie vorgegangen werden soll. Hier kann Deutschland wohl eine Klage abwenden, denn der Bundestag hat am 2. April die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vertragsverletzungsverfahren, das nunmehr ein Spam-Verbot enthält.

Mit diesem Schritt soll laut EU-Kommission ein deutliches Signal an die Mitgliedstaaten ausgehen. Unternehmen und Bürger in diesen Ländern könnten sich eine weitere Verzögerung bei diesen wichtigen Reformen nicht leisten. Das Fehlen eines Rechtsrahmens verlangsame die Investitionstätigkeit und bringt die Unternehmen und Verbraucher um den Nutzen der Reform.

Quelle: Heise online, 21.04.2004

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