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Veröffentlicht: 30. November -0001
Das
Bundeswirtschaftsministerium will die Datenschutzbestimmungen für Teledienste, Mediendienste und den Rundfunk künftig in einer neuen Regelung des Bundesrechts zusammenfassen. Bisher müssen Surfer und Website-Betreiber in zwei verschiedenen, größtenteils wortgleichen Gesetzen nachschlagen, wenn es um Datenschutzfragen im Internet geht. Anzeige
Für Mediendienste, das sind an die Allgemeinheit gerichtete journalistische Verteildienste wie Angebote von Tageszeitungen, gilt der zwischen Bund und Ländern geschlossene
Mediendienstestaatsvertrag (MDSTV). Für Teledienste wie Webshops oder Tarifrechner findet hingegen das
Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) Anwendung.
Wie jetzt bekannt wurde, erläuterte Rolf Bender vom Bundeswirtschaftsministerium schon Ende September auf dem Symposium "Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten", dass der Bund den Mediendatenschutz in einem spezifischen Regelwerk zusammenfassen will. Online-Anbieter sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, sich einer freiwilligen Datenschutz-Selbstkontrolle anzuschließen. Nichtstaatliche Organisation könnten die Datenschutzkontrolle übernehmen und so die staatliche Datenschutzaufsicht von Webangeboten entlasten, sagte Bender.
Quelle: Heise Online