Nach dem Vorbild von Großbritannien, wo solche Daten über jeden Internetnutzer auch ohne Verdacht auf eine Straftat für fünf Jahre auf Vorrat gespeichert werden, wolle die EU ähnliche Regelungen in allen Mitgliedstaaten einführen, sagte der rheinland- pfälzische Datenschutzbeauftragte, Walter Rudolf, am Freitag während der Herbstkonferenz der Datenschützer in Trier.
Das stelle den Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses in Frage, sagte Rudolf.
Deutscher Länderstreit
Alle Verbindungs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten sollen nach den EU-Plänen registriert werden. Die Daten würden auf Vorrat für ein Jahr oder länger gespeichert, auch wenn sie für die Geschäftszwecke der Anbieter nicht mehr notwendig sein.
Bislang ist solch eine Speicherung von Informationen nur zulässig, wenn beispielsweise bei einem Bürger der Verdacht einer Straftat besteht. Dabei geht es vor allem um den Konsum von Kinderpornografie und rechtsradikalen Inhalten aus dem Internet.
Nach den Worten Rudolfs gibt es eine Bundesrats-Initiative von Bayern, Hessen und Thüringen, um Anbieter von Telekommunikations- und Multimediadiensten zur Speicherung der Daten zu verpflichten.
Quelle: futureZone
