"Das größte Problem beim EKIS sind weniger die Datenbanken, die die harten Fakten verwalten, wie erkennungsdienstlich behandelte Personen oder zur Fahndung ausgeschriebene Personen, sondern der Graubereich der Anzeigen und Korrespondenzen und sonstigen Personeninformationen, wie sie im 'Kriminalpolizeilichen Aktenindex' verwaltet werden", fasst Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, die Bedenken zusammen.
"Diese Datenbank der Halb- und Falschinformationen ist EU-weit ein Unikum."
30 Prozent der Daten falsch oder veraltet
"Wir erwarten uns, dass das Innenministerium seiner durch das Datenschutzgesetz möglichen Informationsverpflichtung nachkommt", wünscht sich Zeger.
Gemäß §24 des Datenschutzgesetzes sind Personen anlässlich der Datenermittlung über die Tatsache, dass Daten über sie gesammelt werden, zu verständigen.
Wie zuletzt bei der EU-Konferenz Datenschutz [1., 2. Oktober 2002] Teilnehmer anmerkten, sind in Großbritannien 15-60 Prozent aller Polizeidaten falsch oder veraltet. "Zu Österreich existieren keine Untersuchungen, wir erwarten uns jedoch rund 30 Prozent fehlerhafte Daten", so Hans Zeger zu futureZone.ORF.at.
Mit Ausnahme von laufenden Fahndungen und Ermittlungen gebe es keinen Grund, Betroffene nicht von der Tatsache einer Speicherung im Polizeicomputer zu informieren.
Da die EU-Richtlinie Datenschutz nicht sicherheitsbehördliche Aufgaben regelt, kann zwar das Innenministerium formalrechtlich weiterhin die Informationspflicht verweigern, es ist jedoch in Österreich laufende Tradition, auch die Sicherheitsbehörden durch das Datenschutzgesetz zu regeln.
Quelle: futureZone
