Klarheit soll hier ein Forschungsbericht im Auftrag des Justizministeriums bringen. Doch das Gutachten ist schon seit mehr als einem Jahr überfällig. Es heißt, seitens der Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften habe es "Anfangsschwierigkeiten" bei der Zulieferung der notwendigen Ausgangsdaten gegeben. Das bedeutet nichts Gutes. Ähnlich die Prüfergebnisse des Datenschutzbeauftragten auf anderen Feldern der inneren Sicherheit: ob Rasterfahndung, Videoüberwachung, Gen-Analyse oder Aufnahme biometrischer Daten in die Ausweispapiere. Wohin man auch blickt, überall das gleiche Bild: ein Übermaß bei der Prävention und - soweit überhaupt nachvollziehbar - eher magere polizeiliche Erfolge. Nicht nur bei den Sicherheitsbehörden wachsen die Datenbanken mit sensiblen persönlichen Daten. Das im Aufbau befindliche E-Government wird die Kenntnis der Verwaltungen über die Bürger sprunghaft wachsen lassen.
Und erst das Internet: Gewaltige Datenströme wälzen sich weltweit durch die elektronischen Netze, kaum kontrollier-, aber vielfältig nutzbar. Wir werden uns entscheiden müssen, ob wir unsere Persönlichkeitsrechte durch effektive Kontrollsysteme schützen wollen oder sie aus Bequemlichkeit endgültig preisgeben.
Quelle: die tageszeitung
