Der Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Burkhard Nedden kritisierte die Darmstädter Entscheidung ebenfalls. "Es kann nicht sein, dass der Datenschutz über den Umweg der Datensicherheit ausgehebelt wird", sagte er heute bei einem Pressegespräch in Hannover. In Niedersachsen war die Datenerfassung bei Flatrate-Anbietern bislang kein Thema. Nedden räumte ein, dass er nicht wisse, ob Provider, die seiner Datenschutzaufsicht unterstehen, IP-Adressen von Surfern speichern oder nicht. Anfragen oder Kontrollen habe es diesbezüglich noch nicht gegeben.
Nedden betonte, man müsse verhindern, dass IP-Nummern dauerhaft gespeichert würden. Jede Datenspeicherung, egal ob Diagnoseinformationen, Mautabrechnungen oder genetische Fingerabdrücke, wecke Begehrlichkeiten bei Strafverfolgern, Versicherungen oder Arbeitgebern. In diesem Zusammenhang kündigte er an, auch die Praxis vieler Website-Betreiber überprüfen zu wollen, IP-Adressen zu protokollieren. Anlass dafür sei der Prozess gegen einen Forumsteilnehmer von heise online, der anhand der IP-Adresse und einer Anfrage bei seinem Provider T-Online schnell ermittelt werden konnte. Die Herausgabe der IP-Nummer sei durch eine richterliche Anordung erzwungen worden.
Allerdings sind längst nicht alle Experten auf einer Linie mit den Datenschutzbeauftragten aus Kiel und Hannover. Selbst Neddens Sprecher Wilfried Seiffert stellte sich im Gespräch mit c't grundsätzlich hinter die Darmstädter Entscheidung. Detaillierte Informationen zum Thema liefert der Artikel "Gläserner Surfer oder technische Notwendigkeit? Die Speicherung von IP-Adressen und der Datenschutz", der am kommenden Montag in der c't-Ausgabe 3/03 erscheint
Quelle: Heise online
