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Mittwoch, 25.02.2026
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Durch eine wahre Datensammelwut bei den Behörden in Baden-Württemberg wurden die Anforderung der Rasterfahnder um 60 Prozent überschritten. "In der praktischen Umsetzung gibt es beim Datenschutzes noch manches zu verbessern". Dieses Fazit zog Peter Zimmermann, seit 1. November 2002 neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz in Baden-Württemberg, bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts am 9. Dezember 2002 in Stuttgart. Im Zuge der Terroranschläge vom 11. Sept. 2001 kam bundesweit eine Rasterfahndung in Gang. Mit ihr will die Polizei angeblich sogenannten Schläfern, also Personen auf die Spur kommen, die hierzulande unauffällig leben, um irgendwann als Terrorist aktiv zu werden. Dazu wandte sich das Landeskriminalamt beispielsweise an Einwohnermeldeämter und Universitäten und zig andere Stellen; sie sollten Daten über bestimmte Personen herausgeben. "Weil das Landeskriminalamt daraufhin Daten über Hunderttausende von Personen erhielt und weil 60 Prozent der angelieferten Datensätze den Merkmalen, die das Landeskriminalamt in seinen Rasterfahndungsanordnungen vorgegeben hatte, nicht entsprachen, war für uns von Anfang an wichtig, dass diese überschießenden Daten unverzüglich gelöscht werden", erklärte Peter Zimmermann und betonte, dass die Rasterfahndung im Interesse der vielen unverdächtigen Personen, die in den maschinellen Datenabgleich einbezogen sind, so langsam zu Ende kommen müsse.

Auf dem Weg zum gläsernen Internet-Nutzer

Auch bei der Internetnutzung sei der Schutz der persönlichen Daten immer mehr bedroht: "Das von der Möglichkeit der anonymen Nutzung des Internet geprägte Teledienstedatenschutzrecht will eine Mehrheit im Bundesrat auf den Kopf stellen. Nach dem mit der Stimme Baden-Württembergs beschlossenen Gesetzentwurf sollen die bei der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen und von Telediensten anfallenden Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten auf Vorrat gespeichert werden und für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben von Polizei, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Zollkriminalamt genutzt werden können," kritisierte Zimermann.

Wie lange die Provider die Daten speichern müssen und unter welchen Voraussetzungen die Sicherheitsbehörden auf diesen gigantischen Datenbestand zugreifen dürfen, soll nach dem Gesetzentwurf des Bundesrats nicht der Gesetzgeber, sondern die Exekutive per Rechtsverordnung festlegen.

Zimmermann erteilte einer neuen Stufe der Online-Bespitzelung eine klare Absage, da die "bestehenden Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden schon jetzt eine effektive Strafverfolgung im Internet gewährleisten" würden, wo es beispielsweise "Providern ohne weiteres technisch möglich sei IP-Adressen ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines entsprechenden gerichtlichen Beschlusses oder - bei Gefahr im Verzug - einer staatsanwaltschaftlichen Anordnung vorzuhalten," so Zimmermann.

Es bestehe kein Anlass, Personen, die ihre Angelegenheiten über das Internet erledigen, stärkeren Eingriffen in ihr Grundrecht auf Datenschutz zu unterziehen als Personen, die sich in der realen Welt bewegen.

Niemand werde in der realen Welt beispielsweise beim Betreten eines Kaufhauses registriert, und es wird auch nicht notiert, was man sich dort angesehen, wie lange man ein Buch oder welche Ware man sonst in der Hand gehalten hat, welche Zeitschrift oder was sonst man sich gekauft hat und in welchen Laden man dann gegangen ist und für welche Produkte man sich dort interessiert hat. Gerade dies würde aber die Protokollierung aller Internet-Aktivitäten, die der Bundesrat mit seinem Gesetzentwurf herbeiführen will, bedeuten.

Quelle: de.internet.com

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