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Hessen und Bayern vereinbaren Zusammenarbeit im Meldewesen

Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und die ekom21 GmbH, der IT-Dienstleister für Kommunalverwaltungen in Hessen, haben auf der CeBIT ihre Zusammenarbeit im Bereich „Zentrale einfache Melderegisterauskünfte“ bekannt gegeben. Die Partner werden eine gemeinsame Plattform für einfache Melderegisterauskünfte betreiben, bei der es sich um das erste länderübergreifende Internetportal seiner Art handelt. Gesetzliche Grundlage für die Erteilung solcher Online-Auskünfte ist das neue Melderechtsrahmengesetz (MRRG). Zusammen umfassen die Datenbestände der AKDB und der ekom21 GmbH über 18,5 Millionen Einwohner.

Die beiden Partner schaffen nun die Voraussetzungen, dass berechtigte Anwender aus öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft über das Portal „ZEMA“ (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) einfach, schnell, wirtschaftlich und länderübergreifend auf Melderegisterdaten zugreifen können. Dabei wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geachtet.

Wie ekom21-Geschäftsführer Bertram Hilgen auf dem CeBIT-Stand des Landes Hessen ankündigte, steht diese Plattform auch allen anderen Rechenzentren und Dienstleistern im Meldewesen zur Verfügung. Wolfgang Scherer, Marketing-Direktor der AKDB: „Das ist ein neuer Beweis für die Leistungsfähigkeit kommunaler Service-Provider“.

AKDB und ekom21 werten ZEMA als einen weiteren wichtigen Baustein im eGovernment-Angebot für öffentliche Verwaltung und Wirtschaft. Die Automatisierung von Melderegisterauskünften führt zu einer Beschleunigung der Geschäftsprozesse und zu Kostenersparnissen.

Quelle: Pressebox, 17.03.2005

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