Heute 35

Gestern 527

Insgesamt 39694569

Samstag, 23.11.2024
Transforming Government since 2001
Eine Reihe von Bedenken, vor allem technischer Art, wurden im gestern beendeten Begutachtungsverfahren zum Mitte Juli vorgelegten E-Government-Gesetz geäußert, das die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bürgerkarte ab 2004 schaffen soll. Die BenutzerInnen werden künftig viele Amtswege elektronisch erledigen können. Wesentliche Inhalte des Entwurfes stellen die Neuregelung rechtlicher sowie technisch und organisatorischer Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses dar. In der Begutachtung wurde allseits begrüßt, dass der elektronische Verkehr mit öffentlichen Stellen gefördert wird, viele Details wurden aber beanstandet.

So kritisieren die Rundfunk und Telekom Beteiligungs-GmbH sowie der Unabhängige Finanzsenat, dass laut Entwurf in einer Übergangsfrist bis 2010 auf die elektronische Signatur verzichtet und stattdessen eine "Verwaltungssignatur" verwendet werden könne. Dies bedeute einen niedrigeren Sicherheitsstandard. Das Stammzahl-System sei zu kompliziert, in Sachen Sicherheit seien kaum Risikoanalysen erstellt worden. Rudolf Thienel vom Institut für Staat- und Verwaltungsrecht merkt an, dass der Text in einer schwer verständlichen, sehr technokratischen Sprache abgefasst sei und der Umfang der Regelungen "überbordend" sei. Er ortet einen übermäßigen bürokratischen Aufwand und Hindernisse für die BürgerInnen. Überdies kritisiert er, dass die Neuregelung für die BürgerInnen mit Kosten verbunden sei.

Im VfGH und VwGH sieht man Regelungslücken etwa hinsichtlich des zu verwendenden Formats. Es werde kein Standardformat vorgeschrieben, was zu Informationsverlusten bei der Konvertierung führen könnte.

Das Land NÖ sorgt sich um die Frage der Kosten, die im Entwurf weitgehend offen gelassen werde. Auch erscheine das Inkrafttreten mit 2004 zu rasch, bis dahin könnten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen nicht geschaffen werden. Kärnten hält fest, dass für den Datenverkehr zwischen den öffentlichen Stellen eine Kostenverrechnung nicht stattfinden sollte. Die Österreichische Arge für Rehabilitation fordert ein, auch auf die Bedürfnisse Blinder und Sehbehinderter Rücksicht zu nehmen.

Quelle: Wiener Zeitung

Zum Seitenanfang