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Auch an deutschen Gerichten kann das Internet-Zeitalter beginnen. Mit den Stimmen aller Parteien verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das in der Justiz eine elektronische Aktenbearbeitung ermöglichen soll.

Damit könnten in Zukunft nicht nur die Papierberge und die bekannten Aktenwagen in den deutschen Gerichten verschwinden. Es wird auch die Grundlage dafür geschaffen, dass Anwälte und Bürger Anträge und Schriftsätze über das Internet den Gerichten online einreichen können. Denkbar ist auch, dass Anwälte von der Kanzlei aus Akteneinsicht nehmen. Der stellvertretende Grünen- Fraktionsvorsitzende Hans-Christian Ströbele, selbst seit 40 Jahren Anwalt, sprach von einer "Revolution in der Justiz". Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wies darauf hin, dass die Länder zunächst auch die technischen Voraussetzungen schaffen müssten, damit die Gerichte, Anwälte und Bürger die Möglichkeiten des Gesetzes überhaupt wahrnehmen könnten. Das Gesetz sehe aber auch vor, dass alle Beteiligten nach wie vor über Papier oder mündlich mit den Gerichten kommunizieren können.

Zustimmung der Länder gilt als sicher

Die abschließende Zustimmung der Länder im Bundesrat gilt als sicher, da von ihnen die Initiative für das Gesetz ausgegangen war. Die elektronische Akte bietet nach Ansicht der Parteien gegenüber der herkömmlichen Akte unter anderem den Vorteil, dass die Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten beschleunigt wird. Außerdem seien die Akten kontinuierlich verfügbar, verschiedene Bearbeiter könnten gleichzeitig auf sie zugreifen.

Die Datensicherheit sieht Zypries nicht gefährdet. Sie erinnerte daran, dass durch den technischen Fortschritt die Aktenbewahrung in den Rechnern mittlerweile sicher sei. Durch die Möglichkeiten der elektronischen Signatur sei auch gewährleistet, dass keiner von außen unbefugt in Verfahren mit gefälschten Online-Schriftsätzen eingreifen könne.

Der Bundestag machte auch den Weg dafür frei, dass anstelle der bisherigen Gerichtstafel in dem jeweiligen Gericht ein Terminal aufgestellt werden kann. Dort können dann Termin und Ort für einen Prozess abgefragt werden.

Unionsantrag zu Arbeitslosenzahlen abgelehnt

Ein Antrag der Unionsfraktionen, die Zahlen von Beschäftigung und Unterbeschäftigung künftig als Zahlenpaar zu veröffentlichen, wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Der Antrag sei unsinnig, alle Zahlen lägen offen auf dem Tisch, sagten Vertreter von SPD und Grünen.

Die monatliche Arbeitslosenzahl der Bundesagentur für Arbeit spiegelt nach Ansicht der CDU/CSU-Opposition nicht die tatsächliche Unterbeschäftigung in Deutschland wider. Redner der Union warfen der Regierung vor, die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu verschleiern. Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer sagte, tatsächlich seien nicht fünf, sondern acht Millionen Menschen in Deutschland ohne Beschäftigung. Allein die "stille Reserve" betrage mindestens eine Million Menschen.

Der CDU-Parlamentarier Wolfgang Meckelburg sagte, aussagekräftiger als die Arbeitslosenzahl sei die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialversicherungspflicht. Diese sollten ins Zentrum der Statistik rücken.

Autor: dpa

Quelle: Financial Times Deutschland, 25.02.2005

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