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Einstimmig angenommen hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf, der bei Zivilprozessen, den Fachgerichtsbarkeiten sowie im Bußgeldverfahren eine elektronische Aktenbearbeitung möglich macht. Die Verfahrensbeteiligten sollen in diesen Bereichen elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der - herkömmlichen papiergebundenen - Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam verwenden können. Die elektronische Akte biete gegenüber der herkömmlichen Akte unter anderem den Vorteil, dass die Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten beschleunigt werde. Außerdem seien die Akten kontinuierlich verfügbar, verschiedene Bearbeiter könnten gleichzeitig zugreifen und eine örtlich unabhängige Aktenbearbeitung werde ermöglicht.

Der Rechtsausschuss machte durch eine Änderung der Zivilprozessordnung den Weg frei, anstelle der bisherigen Gerichtstafel in dem jeweiligen Gericht ein Terminal aufzustellen, auf dem die Informationen über Standard-Suchfunktionen abgerufen werden können.

Das Gesetz soll am kommenden Freitag, 25. Februar, in Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Die SPD erklärte, der technische Fortschritt mache vor der Justiz nicht halt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass eine einheitliche Software bei den Gerichten angeschafft werde. Die Bundesländer seien in der Pflicht, dies zu gewährleisten. Es sei wichtig, die elektronische Aktenbearbeitung einige Jahre zu beobachten, um Verbesserungen vornehmen zu können. Daneben müsse erst einmal die herkömmliche Aktenbearbeitung weiterlaufen. Dem "Otto Normalverbraucher" müsse die nötige Zeit gegeben werden, sich auf die neue Technik einzustellen. Die BündnisGrünen merkten an, es sei nun mal der "Zug der Zeit", elektronische Aktenbearbeitung einzuführen. Aber es müsse auch gewährleistet werden, dass ältere Menschen, vor allem Rechtsanwälte und Richter, weiter mit herkömmlichen Methoden arbeiten könnten.

Autor: (as)

Quelle: de.internet.com, 24.02.2005

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