Jetzt muss noch der Ministerrat seine Zustimmung zu der neuen Verordnung erteilen. Außerdem müssen auch die nationalen Datenschutzbeauftragten innerhalb von 18 Monaten nachweisen, dass sie in der Lage sind, die von den Abgeordneten des EU-Parlaments geforderten Datenschutzrichtlinien umzusetzen und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Die Politiker hatten verlangt, dass die biometrischen Merkmale nur benutzt werden dürfen, um die Echtheit des Dokuments beziehungsweise die Identität des Ausweisinhabers zu kontrollieren. Außerdem dürfen die Daten der Reisedokumente nicht in zentralen Datenbanken erfasst werden. Erbringen die Datenschutzbeauftragten innerhalb von 18 Monaten den Beweis hierfür, tritt der Erlass in Kraft.
Es besteht zudem die Möglichkeit, dass bis zum Jahr 2008 Fingerabdrücke als weiteres persönliches Erkennungsmerkmal in die Reisepässe aufgenommen werden. Derzeit diskutieren EU-Offizielle jedoch noch darüber, ob dies den einzelnen Mitgliedsstaaten vorgeschrieben werden soll.
Autor: (ave)
Quelle: Computerwoche, 03.12.2004