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Montag, 8.07.2024
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Mit Verabschiedung des Coelho-Berichts gab das EU-Parlament Widerstand gegen Fingerprints auf | Otmar Karas [ÖVP] über die Änderungen | Rat muss keine Auflagen des Parlaments berücksichtigen | England mit Ausnahme Die große Zustimmung seitens der europäischen Konservativen und Sozialdemokraten zum Coelho-Report und damit indirekt zur verpflichtenden Speicherung von Fingerabdrücken im Pass wurde nicht zuletzt durch eine Reihe von Abänderungen erreicht.

Das "Ja" wurde unter der Auflage abgegeben, sagte Otmar Karas [ÖVP] am Donnerstag Nachmittag am Telefon, dass diese Daten nicht in einer zentralen Datenbank gespeichert werden dürften.

In Kraft wiederum könne eine entsprechende Verordnung erst dann treten, wenn die nationalen Datenschutzbeauftragten Rückmeldung gegeben hätten, dass sie über die nötigen Kontrollmöglichkeiten verfügten.

Man habe die sicherheitspolitischen Aspekte akzeptiert, so Karas im Resümee, ohne dabei den Datenschutz außer Acht zu lassen.

Die indirekte Zustimmung

Die Zustimmung selbst geschah durch die Annahme des so genannten Coelho-Berichts. Die Formulierung "Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, auch Fingerabdrücke einzubeziehen" bedeutet nichts anderes, als dass man den einstimmig gefassten Beschluss der EU-Innenminister zur verpflichtenden Einführung von Fingerabdrücken zur Kenntnis nimmt.

Zahnlose Auflagen

Die Auflagen des Parlaments kann der Ministerrat nämlich berücksichtigen oder auch nicht. Das Parlament hat in dieser Angelegenheit nur das Pouvoir, beratend zu wirken.

Der Rat bereits im Vorfeld angekündigt, sich über alle Einwände gegen Fingerabdrücke hinwegzusetzen und diese auf jeden Fall einzuführen

Die Abgeordneten forderten weiters die eindeutige Festlegung, welche Behörden und Stellen Zugang zu den Pass-Daten haben. Die sollten in einem Register erfasst werden um, Missbräuchen vorzubeugen.

Zudem sollten die Daten nur benutzt werden dürfen, um die Echtheit des Dokuments oder die Identität des Inhabers zu prüfen.

Die Verordnung soll nach Ansicht der Abgeordneten erst in Kraft treten, wenn die Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten bescheinigen, dass sie über angemessene Nachprüfungsbefugnisse und Mittel verfügen, um die Datenschutzrichtlinie umzusetzen

Daher soll die Richtlinie nicht schon ein Jahr nach Erlass, sondern spätestens 18 Monate nach Erlass angewendet werden

Die Unbetroffenen

Nicht von der Verordnung betroffen sind das Vereinigte Königreich und Irland. Dänemark wird sechs Monate nach Annahme der Verordnung entscheiden, ob es sie in nationales Recht umsetzt.

Quelle: futureZone, 03.12.2004

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