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Montag, 8.07.2024
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Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat die bisherigen Erfahrungen mit der "Automatisierten und Biometriegestützten Grenzkontrolle" (ABG) am Frankfurter Flughafen positiv bewertet. In den ersten sechs Wochen nach dem Start am 12. Februar hätten sich bereits rund 4000 Reisende freiwillig für das Pilotprojekt beim Bundesgrenzschutz (BGS) gemeldet, sagte Schily am Donnerstag in Berlin. Bei dem zunächst auf sechs Monate angelegten ABG-Testlauf werden die Reisepassdaten sowie Iris-Merkmale der Teilnehmer beim BGS registriert. Bei Ein- und Ausreisen über spezielle Autocontrol-Spuren am Flugsteig B genügt dann ein Selbst-Einscannen der Reisedokumente sowie ein Blick in eine Iris-Kamera -- die übliche manuelle Grenzkontrolle durch BGS-Beamte findet nicht mehr statt.

Schily erwartet von dem Pilotprojekt vor allem Erkenntnisse zur "Erhöhung des Sicherheitsniveaus bei Grenzkontrollen". Auch soll mit dem Pilotprojekt die generelle Einsetzbarkeit sowie Akzeptanz biometrischer Verfahren untersucht werden. "Das erfreulich große Interesse belegt, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Angst im Umgang mit der neuen Technik haben. Unter den fast 4000 Reisenden, die sich beim BGS mit ihrem maschinenlesbaren Reisepass und ihrer Augeniris bislang haben registrieren lassen, sind nicht nur deutsche Staatsbürger. Rund 300 dieser Teilnehmer kommen aus anderen EU-Staaten oder der Schweiz. Inzwischen gibt es auf dem Frankfurter Flughafen jeden Tag rund 100 Grenzübertritte, bei denen der kurze Blick in die Kamera für die Ein- oder Ausreise genügt. Biometrie ermöglicht so schnelle und sichere Grenzkontrollen", sagte Schily.

Unerwähnt bleibt allerdings die Tatsache, dass die Genauigkeit, mit der biometrische Kontrollsysteme arbeiten, derzeit bei maximal 99 Prozent liegt. Bei täglich 100 Grenzübertritten dürfte es somit allein rechnerisch zu mindestens einem Problemfall in 24 Stunden kommen. Weiterhin ungeklärt ist zudem die Frage der Überwindungssicherheit. Die in den ABG-Ausschreibungsunterlagen definierten Anforderungen der Überwindungssicherheit (gefordert war eine Lebenderkennung der Iris) wurden im Laufe des Vergabeverfahrens so weit abgeschwächt, dass es dem Innenministerium zuletzt genügte, dass die Hersteller lediglich eine Erklärung abgeben, dass ihr System überhaupt eine Lebenderkennung ermöglicht. Eine Prüfung der Überwindungssicherheit fand vor der Auftragsvergabe an Bosch Sicherheitssysteme nicht statt.

Quelle: Heise online, 25.03.2004

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