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Zu hohe Fehlerquoten

Der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Zweifel an der Tauglichkeit der geplanten biometrischen Merkmale in Ausweisen geäußert. Bei der diskutierten Gesichtserkennung etwa genügten die Systeme kaum den Anforderungen und wiesen eine viel zu hohe Fehlerquote auf, sagte Schaar dem "Tagesspiegel am Sonntag". Auch bei Fingerabdrücken ist der Datenschützer, der im November 2003 vom Bundestag ins Amt gewählt worden war, skeptisch. "Man kann solche Systeme relativ leicht überwinden. Fingerabdrücke sind zudem problematisch, weil man sie überall unbewusst hinterlässt." Für noch am besten geeignet hält Schaar die Iris-Erkennung, "auch wenn es auch hier noch vertiefter wissenschaftlicher Überprüfung bedarf". Scharf kritisierte er, dass auf europäischer Ebene Vorfestlegungen auf die Verwendung des Fingerabdrucks und der Gesichtserkennung beim Visa-Informationssystem getroffen worden seien.

Für ausgesprochen problematisch hält es Schaar, dass vom Bundeskriminalamt bereits über 250.000 genetische Fingerabdrücke gespeichert wurden. Er teile nicht die Meinung von Strafverfolgern, dass es sich um harmlose Daten handele, sagte der Datenschützer. "Man kann auch aus den nicht codierenden Teilen der DNA Zusatzinformationen wie das Geschlecht, bestimmte ethnische Merkmale oder Anfälligkeiten für bestimmte Krankheiten herauslesen", begründete Schaar.

"Hinzu kommt - wie bei den Fingerabdrücken -, dass man diese Spuren überall hinterlässt. Deshalb muss man vorsichtig sein." Ehe über eine Ausweitung der Gentests nachgedacht werde, sei es sinnvoll, die bisherigen gesetzlichen Vorschriften zu exekutieren. "Bislang ist erst ein Drittel der zulässigen DNA-Tests erfasst."

Quelle: Golem, 08.12.2003

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