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Offizieller Bundesbeauftragter: Fingerabdrücke leicht zu fälschen | Gesichtserkennung funktioniert nur mangelhaft Der neue deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, zweifelt an der Tauglichkeit von biometrischen Merkmalen wie Fingerabdrücken in Ausweisen.

Erkennungssysteme seien zum Teil fehlerhaft oder leicht zu überwinden, sagte Schaar dem "Tagesspiegel am Sonntag".

Die EU-Innenminister hatten sich Ende November darauf geeinigt, dass Visa zur Einreise in die EU demnächst solche Daten enthalten sollen.

Auch seien die Daten der bereits über 250.000 gespeicherten genetischen Fingerabdrücke beim deutschen Bundeskriminalamt nicht harmlos. Man könne daraus Zusatzinformationen wie das Geschlecht, ethnische Merkmale oder Anfälligkeiten für Krankheiten herauslesen.

Fotos und Fingerabdrücke für EU-Visa

Iris-Erkennung bevorzugt

Kaum möglich ist nach Ansicht von Schaar der Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung. Die Fehlerquote der Systeme sei zu hoch.

"Fingerabdrücke sind ein besseres Erkennungsmerkmal, aber relativ einfach zu fälschen. Man kann solche Systeme relativ leicht überwinden. Fingerabdrücke sind zudem problematisch, weil man sie überall unbewusst hinterlässt."

Schaar hält die Iris-Erkennung für besser geeignet, weil der Betroffene kooperieren müsse und deshalb wisse, dass er einer Erkennungsmaßnahme unterzogen werde.

Quelle: futureZone, 07.12.2003

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