Heute 409

Gestern 577

Insgesamt 39466691

Montag, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Mit seiner Ankündigung, biometrische Merkmale in Pässe und Personalausweise aufnehmen zu wollen, hat Bundesinnenminister Otto Schily die Diskussion um biometrische Verfahren wieder belebt. Derzeit finden sie in der Praxis so gut wie keine Anwendung. Das dürfte sich aber bald ändern. Deshalb sollte jedem DSB bekannt sein, wie sie prinzipiell funktionieren. Biometrische Verfahren basieren auf individuellen Merkmalen einer Person wie Fingerabdruck, Gesichtsform oder Muster des Augenhintergrundes (Iris). In Betracht kommt auch eine Auswertung der Stimme. Die individuellen Merkmale werden automatisiert vermessen und die Messwerte dann in einem Datensatz gespeichert. Dabei enthält der endgültige Datensatz meist nicht diese „Rohdaten“, sondern eine Komprimierung der Rohdaten, die als „Template“ bezeichnet wird. Wenn die Identität des Betroffenen überprüft werden soll, wird er erneut vermessen und die Werte mit den gespeicherten Werten verglichen.

Diskutiert wird die Verwendung solcher Verfahren für Zutrittskontrollsysteme und bei Geldauszahlungsautomaten. Ihr Vorteil könnte darin liegen, dass der Betroffene keine Schlüssel, Kreditkarten und ähnliches mehr mit sich führen muss, um sich den Zutritt oder die Automatenbenutzung zu ermöglichen. Ein großes praktisches Bedürfnis für solche Lösungen scheint freilich nicht zu bestehen.

Schily hat eine andere Verwendung angesprochen: Der zusätzliche Schutz gegen das Verfälschen und missbräuchliche Benutzen von Ausweispapieren. Zu diesem Zweck müssten biometrische Merkmale, die den Betroffenen eindeutig identifizieren, in das Ausweisdokument aufgenommen werden. Erste Rechtsgrundlagen hierfür existieren (vgl. § 4 Absatz 3 Passgesetz), bedürfen aber noch näherer Präzisierung. Gegen eines können aber auch solche Ausweise nicht schützen, nämlich gegen Totalfälschungen, in die schon bei der Herstellung biometrische Merkmale der „falschen“ Person aufgenommen werden. Ganz nebenbei sind die Systeme zur Herstellung solcher Dokumente nicht billig. Insofern bleibt angesichts der Finanznöte der öffentlichen Hand abzuwarten, wann ein flächenhafter Einsatz finanziert werden kann.

Quelle: Interest

Zum Seitenanfang