Heute 428

Gestern 577

Insgesamt 39466710

Montag, 8.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Eine Expertise über biometrische Identifikationsverfahren soll den Bundestagsabgeordneten eine Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme biometrischer Verfahren in den deutschen Personalausweis liefern. Die Möglichkeit der computerlesbaren Speicherung biometrischer Merkmale von Hand, Finger oder Gesicht in Personaldokumenten wurde bereits im Januar 2002 durch eine Änderung des Pass- und Personalausweisgesetzes verabschiedet. Aufgrund des Mangels an fundierten Informationen über die Leistungsfähigkeit biometrischer Identifikationssysteme sind weitere Schritte des Gesetzgebers bisher jedoch unterblieben. Jetzt hat der Deutsche Bundestag hat ein Expertenkonsortium mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das die Möglichkeiten zur Ausrüstung deutscher Ausweispapiere mit biometrischen Merkmalen umfangreich analysieren und bewerten soll. Das Konsortium setzt sich aus den Unternehmen ZN Vision Technologies AG, Bundesdruckerei GmbH und Booz Allen Hamilton zusammen. Im März 2003 soll das von den drei Partnern gemeinsam erstellte Gutachten vorgelegt werden.

Quelle: Kommune21

Zum Seitenanfang