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Samstag, 5.04.2025
Transforming Government since 2001
Behördengänge via Internet sollen in Zukunft Kosten sparen und Ämtern und Bürgern das Leben leichter machen. Menschen mit Behinderungen könnten von diesem "E-government" viel profitieren - wenn nicht auch im Netz virtuelle Barrieren aufgebaut werden. Die "E-Government Days" in Wien widmeten sich unter anderem dieser Frage. Hohe Erwartungen an "Bürgerkarte"

Mario Batusic, blinder Programmierer und Mitarbeiter am Institut "integriert studieren" der Universität Linz, erwartet sich von der Umsetzung von E-government in Österreich einiges. Mit der Einführung der "Bürgerkarte", einem vor kurzem beschlossenen elektronischen Identitätsnachweis, wird auch er zum Beispiel selbstständig und unabhängig Anträge einbringen und ohne Notar Kaufverträge abschließen können.

Bisher musste er zumindest per Gesetz für größere Käufe zu seinem Schutz immer einen Notar beiziehen, der die Richtigkeit des Vertrags bestätigte. Zwar wird in der Praxis die Regelung flexibel gehandhabt, elektronische Geschäfte, bei denen die Behinderung keine Rolle spielt, betrachtet er jedoch als Fortschritt.

"integriert studieren"

Barrierefreie Programmierung für elektronische Signatur

Mit der so genannten Elektronischen Signatur kann auch Batusic jederzeit rechtsgültige Unterschriften leisten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass jene Anwendungen, die mit der elektronischen Signatur arbeiten, auch barrierefrei programmiert sind.

Das bedeutet, dass blinde User Internetseiten oder Formulare mit Screenreader oder Braillezeile - jene Hardware, die den Inhalt in Brailleschrift oder mit Sprachausgabe wiedergibt, - lesen können müssen. Oft ist dies nicht der Fall.

Virtuelle Hindernisse

Der User sieht dann auf der Braillezeile keinen Inhalt, die Sprachausgabe liest unverständliches Wirrwarr. So auch als Batusic versuchte, während seines Vortrags bei den E-Government Days der österreichischen Computergesellschaft ein Testformular auszufüllen.

Ohne fremde Hilfe wäre er, ginge das Formular so online, von der Nutzung ausgeschlossen. Auch beim E-Government können Barrieren entstehen, werden sie nicht bewusst vermieden.

E-Government Days 2004

Design for all

International gibt es daher freiwillige Standards - die Richtlinien der "Web Accessibility Initiative" -, die Programmierern helfen sollen, Seiten zu erstellen, die für alle zugänglich sind.

Deren Anwendung forciert auch die EU im Rahmen des E-Europe Aktionsplans 2005. Dies hilft auch jenen, die mobile Endgeräte oder alternative Browser benutzen.

e-Europe Aktionsplan im deutschen Volltext (pdf-Datei)

Gesetze hinken hinterher

Das E-Government Gesetz, das Ende Jänner vom Nationalrat beschlossen wurde, schreibt die Barrierefreiheit für elektronische Amtswege vor - allerdings erst ab 2008. Bis dahin müssen alle Seiten barrierefrei sein.

Batusic dauert das zu lange: "Man programmiert doch alles neu, warum dann nicht sofort 'accessible', nachher ist es viel schwieriger. Wenn man die Seite noch mal umbauen muss, kostet es noch einmal soviel." Berücksichtige man die Zugänglichkeit von Beginn an, entstünden kaum Mehrkosten, so Batusic.

Verfassungsrechtliche Prüfung

Der Verein Bizeps, der sich für behinderte Menschen einsetzt, überlegt, das Gesetz verfassungsrechtlich prüfen lassen.

Relevante Links:

Quelle: ORF on Science, ca. 16.03.2004

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