In Deutschland schreibt ein Gleichstellungsgesetz vor, dass Internetseiten von öffentlichen Institutionen so zu gestalten sind, dass sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können. In Österreich wartet man noch auf ein ähnliches Gesetz. Es gibt lediglich eine Richtlinie der EU-Kommission, die empfiehlt, dass alle User den gleichen Zugang zum Netz haben. Auch im Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung steht, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Trotzdem gibt es immer noch etliche Webseiten öffentlicher Stellen, die nicht barrierefrei sind. Dabei wäre es gar nicht so schwierig, Internetseiten entsprechend zu gestalten: Informationen durch akustische Geräusche, auf die nicht verzichtet werden kann, sollten auch als Text dargestellt werden, Inhalte von Videos und Bilder sollten mit einem Alternativ-Text versehen und lange Tabellen und Pop-Up Fenster überhaupt vermieden werden. Wichtig ist auch, dass sich nicht zu viele (unnötige) Links auf einer Seite befinden.
Zwei Dinge reichen aus, einem Blinden die Arbeit an einem PC zu ermöglichen. Zum einen die Sprachausgabe (eine Computerstimme liest mittels Kopfhörer die Informationen vor), zum anderen die Braillezeile. Die Braillezeile ist ein flaches Gerät, das unter der gewöhnlichen Tastatur steht. Kleine Punkte machen in Blindenschrift ertastbar, was am Bildschirm zu sehen ist. Die Maus ist überflüssig, denn der PC wird durch Tastenkombinationen bedient. Damit der Bildschirminhalt aber erst einmal gelesen werden kann, braucht man ein Screenreader-Programm, eine Software, die die Buchstaben auf dem Bildschirm in tastbare Matrizen oder Geräusche umwandelt.
Quelle: FM4