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Freitag, 22.11.2024
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Die meisten von uns setzen sich vor den Computer und surfen hinaus in die weite Welt des Internets. Doch nicht für alle ist das Internet so einfach zu erreichen. Rund 30% der Bevölkerung in Österreich sind körperlich beeinträchtigt, das geht aus einem aktuellen Bericht der Bundesregierung über die Situation behinderter Menschen hervor. Für viele von ihnen gibt es nicht nur im täglichen Leben zahlreiche Hürden, sondern auch im Umgang mit dem World Wide Web. Und das, obwohl es bereits eine Vielzahl von Hilfsmitteln gibt, die behinderten Menschen den Zugang ins Netz erleichtern. Behindertenorganisationen fordern daher, dass das Internet endlich barrierefrei wird, d.h. dass es niemanden ausgrenzt.

In Deutschland schreibt ein Gleichstellungsgesetz vor, dass Internetseiten von öffentlichen Institutionen so zu gestalten sind, dass sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können. In Österreich wartet man noch auf ein ähnliches Gesetz. Es gibt lediglich eine Richtlinie der EU-Kommission, die empfiehlt, dass alle User den gleichen Zugang zum Netz haben. Auch im Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung steht, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Trotzdem gibt es immer noch etliche Webseiten öffentlicher Stellen, die nicht barrierefrei sind. Dabei wäre es gar nicht so schwierig, Internetseiten entsprechend zu gestalten: Informationen durch akustische Geräusche, auf die nicht verzichtet werden kann, sollten auch als Text dargestellt werden, Inhalte von Videos und Bilder sollten mit einem Alternativ-Text versehen und lange Tabellen und Pop-Up Fenster überhaupt vermieden werden. Wichtig ist auch, dass sich nicht zu viele (unnötige) Links auf einer Seite befinden.

Zwei Dinge reichen aus, einem Blinden die Arbeit an einem PC zu ermöglichen. Zum einen die Sprachausgabe (eine Computerstimme liest mittels Kopfhörer die Informationen vor), zum anderen die Braillezeile. Die Braillezeile ist ein flaches Gerät, das unter der gewöhnlichen Tastatur steht. Kleine Punkte machen in Blindenschrift ertastbar, was am Bildschirm zu sehen ist. Die Maus ist überflüssig, denn der PC wird durch Tastenkombinationen bedient. Damit der Bildschirminhalt aber erst einmal gelesen werden kann, braucht man ein Screenreader-Programm, eine Software, die die Buchstaben auf dem Bildschirm in tastbare Matrizen oder Geräusche umwandelt.

Quelle: FM4

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