Auch die deutsche Variante, mit einer zusätzlichen qualifizierten digitalen Signatur dem Patienten Verfügungsgewalt über die hostbasierte elektronische Patientenakte zu geben (dies soll ab 2012 eingeführt werden), wurde in Frankreich verworfen. Ähnlich wie in Deutschland kann der Patient gegenüber dem Arzt die Einsicht in seine auf dem Server liegenden Daten ohne Angabe von Gründen verweigern. Diese Regelung wird von den französischen Datenschützern jedoch kritisiert, weil Datenverweigerer mit Kürzungen der Zuschüsse ihrer Krankenkassen bestraft werden.
Mit der carte vitale 2 wird auch in Frankreich eine Praxisgebühr (1 Euro) eingeführt, die allerdings bei jedem Arztbesuch gezahlt werden muss. Neben dem Medikamenten- und Leistungsmissbrauch soll die neue Karte im Zusammenspiel mit der Patientenakte im Internet den Missbrauch beim Krankschreiben eindämmen: Nur der Arzt, der den Versicherten krankgeschrieben hat, darf die Bescheinigung verlängern.
Zur elektronischen Gesundheitskarte siehe auch:
- Risikopatient, Die Gesundheitskarte, ein gigantisches IT-Projekt -- wird es zur "Maut II"?, c't 15/2004, S. 94
- Erstes Lösungskonzept vorgestellt
- Kampf dem Chipkartenbetrug
- EDV-Experten warnen vor IT-Desaster im Gesundheitswesen
- Gesunder Datenschutz bei der Gesundheitskarte fraglich
- Elektronische Gesundheitskarte soll eine Milliarde einsparen
Quelle: Heise online, 21.07.2004