Der wesentliche Unterschied besteht in der Rahmenarchitektur: In der Schweiz sollen die Daten immer auf der Karte und auf Servern gespeichert sein. In Deutschland gibt es zu diesem Punkt noch keine Einigung: Krankenkassen und die Ärzte und Apotheker streiten sich noch über den Speicherort der Daten. Ein weiterer Unterschied: Während die deutsche Karte den europäischen Versichertenausweis auf der Rückseite nur als Aufdruck trägt, soll dieser Teil in der Schweiz auch auf der Chipkarte gespeichert sein -- unter der Annahme, dass das Speicherkonzept bis zur Aufnahme der Kartenproduktion im Jahre 2007 von der EU beschlossen ist.
Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:
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- Organspenden ja, Fotos nein
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Autor: (Detlef Borchers) / (jk/c't)
Quelle: Heise online, 23.06.2005