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Transforming Government since 2001
Das seit 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz verlang heute von den Behörden, dass Internetangebote des Bundes von Menschen mit Behinderungen ohne vermeidbare Barrieren genutzt werden können. Der Informatikrat Bund (IRB) hat nun Richtlinien erlassen, welche die konkreten Anforderungen an die Webauftritte festlegen. Damit erhalten etwa sehbehinderte Menschen viel leichter Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Die in Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen und Informatik- und Kommunikationsfachleuten erarbeiteten und nun verabschiedeten Richtlinien des Bundes für die Gestaltung barrierefreier Internetangebote legen diese Regeln für Webauftritte des Bundes fest. Die Richtlinien sind in die Internet-Strategie des Bundes eingebettet, und die Anpassung bestehender Webangebote erfolgt bis Ende 2006 im Zug der Umsetzung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Bundesverwaltung. Dieses Vorgehen ermöglicht eine Realisierung ohne wesentliche Mehrkosten.

Quelle: newsByte, 16.06.2005

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