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Donnerstag, 5.02.2026
Transforming Government since 2001
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür kritisiert in seiner Stellungnahme zum Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) die mangelnde Genauigkeit des Gesetzesentwurfs und moniert, dass dieser nicht gesetzeskonform sei. Thür rügt in seiner Stellungnahme, dass der zu wenig konkrete Entwurf den Anforderungen des Legalitätsprinzips nicht nachkomme: Die "Sektoren" seien nicht bestimmt und die zu unterstützenden administrativen Abläufe seien weder analysiert noch definiert. Verantwortlichkeiten, Speicherung, Verbreitung und Benützung des Personenidentifikators sowie die Beschränkung des Kreises der Stellen, die Zugang erhalten, seien ebenfalls nicht ausreichend festgelegt. Es fehle an Transparenz und an den erforderlichen Schutzmassnahmen.

Fraglich sei sodann, ob ein Personenidentifikator, der für statistische Zwecke geschaffen wird und für den eine ausreichende Verfassungsgrundlage besteht, auch für administrative Zwecke genutzt werden darf.

Wir sind der Auffassung, schreibt Thür, dass damit auf Bundesebene eine neue Kompetenzordnung geschaffen wird, die einer verfassungsmässigen Grundlage bedarf. Denn der Gesetzesentwurf schafft in Verbindung mit den Vorschriften zum Meldewesen ein virtuelles gesamtschweizerisches Einwohnerregister mit dem EJPD als zentraler Kontrollbehörde. Das EJPD erhält damit gleichzeitig die Kontrolle über alle Mittel zur Verknüpfung von Registern in die Hand. Aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes sei es unabdingbar, dass der Identifikationsserver nicht vom EJPD, sondern von einer von der Verwaltung unabhängigen Instanz geführt werde.

Die Einführung sektorieller Personenidentifikatoren werde im Wesentlichen damit begründet, dass neue Anforderungen und Bedürfnisse im Rahmen von E-Government entstanden seien und dass zahlreiche Projekte in der Bundesverwaltung dies erforderten. Thür: Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass vor der Einführung einer komplexen neuen Infrastruktur, welche den Persönlichkeitsschutz in erheblichem Mass herausfordert und auch massive finanzielle Konsequenzen zur Folge hat, verlangt werden muss, dass diese Projekte zuerst genügend konkretisiert werden und vor allem auch politisch zu entscheiden sind.

Quelle: Netzwoche, 02.08.2004

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