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Mittwoch, 25.12.2024
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Das Abstimmen per Mausklick ist ein Erfolg. Jetzt will der Bund das E-Voting flächendeckend einführen.

Abstimmen und Wählen per Mausklick setzt sich immer mehr durch. Bis 2019 sollen zwei Drittel der Kantone die elektronische Stimmabgabe einsetzen. Dieses Ziel hat der Bundesrat am Mittwoch formuliert.

Seit 2004 haben in über 200 erfolgreichen Tests insgesamt 14 Kantone (ZH, BE, LU, GL, FR, SO, BS, SG, GR, SH, AG, TG, NE und GE) vorab den stimmberechtigten Auslandschweizern die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe geboten. Neuenburg, Genf und Basel-Stadt ermöglichen das E-Voting zudem einem Teil der Stimmberechtigten in der Schweiz.

Bei eidgenössischen Vorlagen können mit den heutigen Systemen maximal 30 Prozent des jeweiligen kantonalen Elektorats oder jeder Zehnte der rund 5,3 Millionen Schweizer Stimmberechtigten die Stimme elektronisch abgeben.

Die Regierung will nun das sogenannte E-Voting schrittweise vorantreiben, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Ziel ist eine baldige flächendeckende Einführung. Die elektronische Stimmabgabe soll sich neben der Wahl an der Urne und der brieflichen Stimmabgabe als dritter ordentlicher Kanal etablieren.

Komplett papierlose Zukunft

Für den Bundesrat sind die Pilotversuche ein Erfolg: Bis zu zwei Drittel der Stimmenden eines Kantons, die den elektronischen Stimmkanal nutzen können, entscheiden sich dafür. Deshalb soll das elektronische Stimmen und Wählen künftig als gleichwertiger Kanal neben der Urne und der brieflichen Stimmabgabe etabliert werden.

Ziel ist es, dereinst komplett papierlos abstimmen und wählen zu können. Auf die Zustellung physischer Unterlagen (Stimm-/Wahlzettel, Stimmausweis und -couvert sowie Erläuterungen) an die Stimmberechtigten könnte demnach künftig ganz oder teilweise verzichtet werden. Die entsprechenden rechtlichen und technischen Voraussetzungen will der Bund gemeinsam mit den Kantonen erarbeiten.

Trotzdem soll die Einführung von E-Voting für die Kantone vorerst freiwillig bleiben. Sie entscheiden, ob, wann und mit welchem System die elektronische Stimmabgabe angeboten wird. Bund, Kantone und Gemeinden haben die elektronische Stimmabgabe im Rahmen der E-Government-Strategie als gemeinsames Ziel definiert.

Hohe Sicherheitsanforderungen

Trotz aller Euphorie: Die digitale Stimmabgabe birgt auch Risiken, die vor einer Einführung eliminiert werden müssen. Erst nach Umsetzung von hohen Sicherheitsanforderungen können die Kantone dem Bundesrat beantragen, einen grösseren Teil des Elektorats in die Versuche einzubeziehen.

Im Fokus steht laut dem Bundesrat die Offenlegung des Quellcodes. Dieser dokumentiert, wie die Stimmen vom System registriert und verarbeitet werden sollen. Die Regierung will die Offenlegung des Quellcodes vorschreiben und damit die Systeme transparenter ausgestalten.

Die beiden heutigen Systemanbieter - der Kanton Genf und die Schweizerische Post - haben kürzlich angekündigt, die sogenannte vollständige Verifizierbarkeit bis 2018 umsetzen zu wollen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stimmen tatsächlich korrekt registriert und verarbeitet wurden.

Unterschriftensammeln nicht möglich

Sei die Sicherheit gewährleistet, biete E-Voting viele Vorteile, schreibt der Bundesrat. Die Abgabe von ungültigen Stimmen werde verunmöglicht; die Resultate der Urnengänge würden schneller ermittelt; Stimmberechtigte könnten von ihren politischen Rechten autonom Gebrauch machen.

Verworfen hat der Bundesrat dagegen die Arbeiten im Bereich des sogenannten E-Collecting. Damit könnten eidgenössische Volksinitiativen und fakultative Referenden künftig über das Internet unterzeichnet werden. «Angesichts knapper Ressourcen» werden die Arbeiten aber vorerst nicht weitergeführt.

Mit der Ausdehnung des elektronischen Stimmkanals wird sich demnächst auch die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz (SSK) befassen. An ihrer Frühjahrstagung vom 20./21. April soll ein neues Planungsinstrument verabschiedet werden. Zur Vorbereitung hat die Bundeskanzlei bei den Kantonen eine Konsultation durchgeführt. Das Resultat soll in Kürze veröffentlicht werden.

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Quelle/Source: Tages-Anzeiger Online, 05.04.2017

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