Der Nationalrat der Schweiz hat nun die elektronische Signatur als Ersatz für die eigenhändige Unterschrift anerkannt und damit ein Bundesgesetz geschaffen, mit der die elektronische Signatur der Unterschrift gleichgesetzt wird. Auf Strafbestimmungen im Gesetz wird verzichtet, obwohl empfohlen, wird aber keine Aufsicht über die Vergabe von digitalen Signaturen eingerichtet. Erfolglos hatte Nationalrat Gross gefordert, dass gemäss Experten eine Ueberwachugn eingerichtet werden muss. Vor allem weil die Technologie grossen Schaden anrichten kann, ist eine Ueberwachugnsinstanz empfohlen worden, die Einrichtung einer solchen hielt der Rat aber für zu teuer.
Quelle:newsByte, 03.12.2003
