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Montag, 13.05.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Illnau-Effretiker Stadtrat erachtet die in einem Postulat geforderte Teilnahme am kantonalen Projekt eGovernment als wichtig. Da eine eigene Homepage noch immer fehlt, ist eine Mitwirkung aber unmöglich. Nach einer langen Sommerpause tritt das Illnau-Effretiker Parlament am kommenden Donnerstag (Stadthaussaal, 19.15 Uhr) wieder zusammen. Traktandiert ist insbesondere die Abschreibung des Postulats «Teilnahme am Projekt eGovernment des Kantons Zürich» von Luc Pillard. Der SP-Gemeinderat weist in seinem am 1. Februar 2001 überwiesenen Vorstoss darauf hin, dass eine Teilnahme an diesem Projekt wichtig sei, damit «den Internetbenützern unserer Stadt ein umfassenderes Angebot» offeriert werden könne. Das Anliegen des Postulates erachtet der Stadtrat als «wichtig», wie er in seinem Bericht nun schreibt. Realisiert werden kann eine Teilnahme am kantonalen eGovernment-Projekt aber vorerst dennoch nicht – die Stadt Illnau-Effretikon weist noch immer keine eigene Homepage auf (der «Landbote» berichtete).

Mehrere Stolpersteine

In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Aufschaltung eigener Seiten im weltweiten Netz mehrmals verzögert. Zunächst ging die beauftragte Firma in Konkurs, dann legte ein bei der zweiten Submission unterlegener Betrieb gegen die Auftragsvergabe einen Rekurs ein. Nun hat der Stadtrat die Homepage einstweilen zurückgestellt und in die «Informatik 2004+» integriert. Denn damit steht derzeit die Ablösung der seit Jahren im Einsatz stehenden und veralteten Software mit den gemeindespezifischen Kernanwendungen Steuern, Einwohnerkontrolle, Finanzbuchhaltung, Energie- und Wasserfakturierung an. «Es wäre nicht sinnvoll, eine auf dem heutigen Informatiksystem basierende eVerwaltungslösung einzuführen, nachdem der Aufbau des neuen Gesamtinformatiksystems kurz bevorsteht.» Zudem würden die personellen Ressourcen fehlen, um gleichzeitig zwei grosse Projekte zu betreuen.

Laufend orientiert

Solange keine eigene Homepage für die Stadt besteht, kann am kantonalen Projekt auch nicht teilgenommen werden. «Der Stadtrat bedauert, dass die Entwicklung einer eVerwaltungslösung nicht wie vorgesehen realisiert werden konnte.» Die Exekutive weist in ihrem Bericht allerdings darauf hin, dass sich Illnau-Effretikon im Februar 2001 schriftlich für eine Teilnahme beworben und ihr Interesse bekundet habe. Eine aktive Zusammenarbeit konnte zwar auf Grund der fehlenden eigenen Internetseiten nicht erfolgen, doch «hat die Projektgruppe die Realisierungsphasen einzelner (Teil-) Projekte des Kantons sowie des Bundes verfolgt, an den entsprechenden Orientierungsversammlungen teilgenommen und sich laufend über die Projektentwicklungen informiert». Auf Grund dieses Wissensstandes sei es nun möglich, die Ideen des eGovernment im zukünftigen städtischen Internetauftritt «optimal zu berücksichtigen». An der fünften Parlamentssitzung der Legislatur 2002 bis 2006 haben die Gemeinderäte im Weiteren über die Abnahme zweier Bauabrechnungen zu befinden. Die Sanierung und Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage Mannenberg kam auf 26,56 Millionen Franken zu stehen. Gegenüber dem bewilligten Kredit kann damit ein Minderaufwand von 2,76 Millionen Franken verzeichnet werden. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK), welche die Bauabrechnung zur Genehmigung empfiehlt, stellt eine «sehr gute Kosten-/Ausgabendisziplin» fest. Zudem bewertet das Kontrollorgan den Umstand positiv, dass das ursprüngliche Konzept laufend optimiert wurde («Gebaut wurde nur, was sinnvoll war»). Ebenfalls keine Einwände bringt die RPK zur Bauabrechnung für die Beleuchtung des Rad- und Gehwegs Moosburg–Bisikon vor. Mit Gesamtkosten von 61553 Franken wird eine Kreditunterschreitung von 11447 Franken ausgewiesen. Das «schnell umgesetzte Projekt» habe zu positiven Reaktionen geführt, hebt die RPK in ihrer Begründung hervor.

«Verlorener» Fussgängerstreifen

Zudem ist am Donnerstag die Beantwortung der Interpellation von Yvonne Baumgartner traktandiert. Die CVP-Gemeinderätin hatte sich vor einem Jahr nach den «verloren gegangenen Fussgängerstreifen» erkundigt. Der Stadtrat weist auf die vom Bundesamt für Stras- sen neu erlassene Weisung hin, nach der im Zuge von Strassensanierungen die bestehenden gelben Markierungen überprüft und – sofern die Voraussetzungen weggefallen sind – nicht mehr erneuert werden. Wie der «Landbote» berichtete, stellt der Stadtrat das geltende Verfahren nicht grundsätzlich in Frage. Er hat jedoch dem städtischen Polizeiamt den Auftrag gegeben, «jede Situation einzeln und vertieft zu prüfen und dem Stadtrat gegebenenfalls für das Einlegen eines Rechtsmittels rechtzeitig Antrag zu stellen».

Quelle: Der Landbote

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